Kinder und Jugendliche
mit besonderem Förderbedarf
Wenn Sie ein Kind haben, das zur Bewältigung der schulischen Anforderungen besondere Hilfe und Unterstützung benötigt, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich Rat und Unterstützung zu holen.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Landesrecht umgesetzt worden. Alle Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben grundsätzlich das Recht auf Zugang zu allgemeinen Schulen. Hierzu finden Sie auf der Internetseite des Schulamtes für den Kreis Heinsberg weitere Informationen.
Die Lebenshilfe Heinsberg begleitet Familien und ihre Kinder, wenn eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung diagnostiziert wurde.
Neuzugewanderte Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen können sich an das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg (KI) wenden. Die Mitarbeitenden des KI unterstützen in Zusammenarbeit mit dem Schulamt des Kreises Heinsberg bei der Suche nach geeigneten Schulplätzen.