Verfahrenslotsin
Familien von Kindern mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen erhalten Beratung und Unterstützung von der Verfahrenslotsin!
Was macht die Verfahrenslotsin?
Ob seelische, körperliche oder geistige Einschränkungen – der Alltag kann für Familien mit besonderen Kindern zur Belastungsprobe werden und stellt sie vor vielfältige Herausforderungen. Die Verfahrenslotsin bietet umfassende Information, Beratung und Begleitung, damit Familien die bestmögliche Unterstützung erhalten. Sie hilft, sich in der komplexen Welt der Eingliederungs- und Jugendhilfe zurechtzufinden, begleitet bei der Antragsstellung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Erstberatung
Ein Gespräch zur Erfassung der persönlichen Situation steht am Anfang: Welche Beeinträchtigungen liegen vor, welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden und welche Wünsche werden geäußert – darum geht es im ersten Gespräch.
Es geht in der Erstberatung um eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und den Verweis an den zuständigen öffentlichen Träger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen Hilfenetzwerk.
Hilfe mit Behörden
Gemeinsam mit den betroffenen Familien erarbeitet die Verfahrenslotsin verschiedene Optionen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Zudem gibt sie Hilfestellungen, die passende Leistung bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Unterstützung, um die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen in der Stadt Erkelenz nachhaltig zu verbessern.
Bei Bedarf begleitet die Verfahrenslotsin auch beim Antragsverfahren selbst. Eine rechtliche Beratung ist allerdings nicht möglich.
Wer kann sich beraten lassen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebenjahr mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind Zielgruppe der Verfahrenslotsin. Alle, die die Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können sich melden. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig.
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die bestehenden Sozialsysteme inklusiv zu gestalten. Es soll nicht mehr unterschieden werden, ob ein Mensch mit oder ohne Behinderung einen Hilfebedarf hat, sondern nur, was der Mensch an Unterstützung braucht, um inklusiver Teil der Gesellschaft zu sein.
Mit der Verfahrenslotsin ermöglicht Ihnen die Stadt Erkelenz einen einfacheren Zugang zu Hilfen, die Sie im Alltag unterstützen.