Leben mit Behinderung
Es gibt viele verschiedene Arten von psychischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen. Sie können Menschen daran hindern, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Dafür, dass alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und damit Teilhabe-Beeinträchtigungen reduziert werden, ist das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zuständig.
Beratung und Information
Der Behindertenbeauftragte in Erkelenz ist ehrenamtlich tätig. Das heißt: Er macht die Arbeit freiwillig und bekommt dafür kein Geld.
Die Beratung und Information für Menschen mit Behinderung ist die wichtigste Aufgabe des Beauftragten. Er ist eine Anlauf-Stelle. Das heißt: Er hilft den Menschen, wo sie hinsollen. Er unterstützt die städtischen Ämter, Einrichtungen und Betriebe in Erkelenz und kümmert sich um die Themen von Menschen mit Behinderung. Er ist bei öffentlichen Terminen dabei.
Außerdem hat er Kontakt zu Behinderten-Verbänden und zu den Behinderten-Beauftragten in den Nachbar-Städten und zum Kreis Heinsberg.
Sprech-Stunden
Sprech-Stunden mit dem ehrenamtlichen Behinderten-Beauftragten gibt es regelmäßig im Rathaus.
Termine
- Dienstag, 25. Februar, 10 - 12 Uhr
- Mittwoch, 9. April, 10 - 12 Uhr
- Dienstag, 20. Mai, 10 - 12 Uhr
- Dienstag, 1. Juli, 10 - 12 Uhr
Die Sprech-Stunden finden an diesem Ort statt:
Rathaus Erkelenz
Johannismarkt 17
Erkelenz
1. Etage, Besprechungszimmer 1 (Raum 104)
Bei dringenden Fragen oder Problemen ist der ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte per E-Mail auch außerhalb der Sprech-Stunden erreichbar.
Telefonisch ist er immer freitags von 10 Uhr bis 15 Uhr, unter der Nummer 02431 85-137 zu erreichen.
Tätigkeitsberichte
Wo sich der ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte engagiert hat, was ihn beschäftigt hat oder was ihn künftig beschäftigen wird, steht im Jahres-Bericht. Der ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte schreibt den Bericht. Er stellt den Bericht im Rat der Stadt vor. Dann wird der Bericht veröffentlicht.
Ältere Tätigkeitsberichte finden Sie in einer eigenen Spalte zum Download.
Zur Person
Hans-Willi Bongartz ist seit Anfang 2025 der ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte in Erkelenz.
Informationen zu Eingliederungs-Hilfen
Das Ziel von Eingliederungs-Hilfe ist: Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Es gibt verschiedene Ansprechpersonen und Institutionen.
Ambulante und stationäre Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung
Sie wollen Eingliederungs-Hilfen für seelisch behinderte Kinder vor Beginn der Schulpflicht? Wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.
Für Eingliederungs-Hilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ab Beginn der Schulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Erkelenz, Fachbereich Eingliederungshilfe.
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende haben Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Der Fachbereich Eingliederungs-Hilfe informiert Sie über die Antrags-Voraussetzungen, den Antrag, mögliche Leistungen und mehr.
Für Eingliederungs-Hilfen für seelisch behinderte Personen ab Vollendung des 21. Lebensjahres wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.
Ambulante Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder Mehrfach-Behinderung
Bei Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder bei Vorliegen einer Mehrfachbehinderung bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II, ist das Kreissozialamt Heinsberg zuständig.
Danach ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig.
Stationäre Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder Mehrfach-Behinderung
Bei Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder bei Vorliegen einer Mehrfachbehinderung wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.
Weitere Beratungs- und Unterstützungs-Angebote
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im Kreis Heinsberg bietet Hilfe bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation.
Der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe bietet persönliche Assistenz bei Freizeitangeboten.
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote im Kreis Heinsberg (KoKoBe) bietet eine regelmäßige Sprechstunde im Rathaus (Johannismarkt 17, Erkelenz | Raum 104, 1. Etage) an jedem zweiten Dienstag im Monat (außer in den Ferien) von 14 bis 15 Uhr.
Frühförderung für Kinder im Vorschulalter bieten die AWO im Kreis Heinsberg, die Lebenshilfe Kreis Heinsberg und das Frühförderzentrum Geilenkirchen.