Zwei Menschen lachen sich an.

Leben mit Behinderung

Leben mit Behinderung

Es gibt sehr unterschiedliche Formen von psychischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder Behinderungen, die für Menschen Hürden darstellen, an der Gesellschaft teilzuhaben. Möglichkeiten zu schaffen, damit alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und Teilhabe-Beeinträchtigungen zu reduzieren, ist eine Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales.

Beratung und Information

In Erkelenz gibt es einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Die Beratung und Information von Menschen mit Behinderung steht an erster Stelle der Tätigkeit. Der Beauftragte stellt eine Anlaufstelle vor Ort dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

Er unterstützt die städtischen Ämter, Einrichtungen und Betriebe in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren und nimmt Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen wahr.

Darüber hinaus pflegt der Kontakte zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie zu den Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises.

Sprechstunden

Datum und Uhrzeit:

Die Sprechstunde findet in der Regel jeweils von 10 bis 12 Uhr statt.

Nächste Termine:

  • 04.11.2024, 10.30 bis 12.30 Uhr
  • 16.12.2024 ,10.30 bis 12.30 Uhr

Ort:

Rathaus Erkelenz
Besprechungszimmer 1 (Raum 104), 1. Etage
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Bei dringenden Fragen oder Problemen ist Andreas Ullmann unter seiner E-Mail-Adresse oder telefonisch selbstverständlich auch außerhalb der Sprechstunden erreichbar.

Tätigkeitsberichte

Wo sich der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte im abgelaufenen Jahr eingebracht, was ihn beschäftigt hat oder zukünftig beschäftigen wird, können Sie im jährlichen Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten nachlesen. Der Bericht wird gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz abgegeben und anschließend veröffentlicht.

Ältere Tätigkeitsberichte finden Sie in der separaten Spalte unter den Dokumenten zum Download.

Foto von Andreas Ullmann, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Erkelenz

Zur Person

Seit dem 1. Januar 2016 ist Andreas Ullmann zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz bestellt. Er befindet sich mittlerweile in seiner zweiten Amtszeit, die bis zum 31. Dezember 2025 andauert. Andreas Ullmann war über 34 Jahre bei der DAK-Gesundheit beschäftigt. Bei Fragen zum Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kann er daher auch nützliche Tipps und Hinweise geben.

Informationen zu Eingliederungshilfen 

Verschiedene Ansprechpersonen und Institutionen stehen Ihnen zur Seite. Aufgabe und Ziel einer Eingliederungshilfe ist die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Ambulante und stationäre Eingliederungshilfe für Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung

Für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder vor Beginn der Schulpflicht  wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.

Für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ab Beginn der Schulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Erkelenz, Fachbereich Eingliederungshilfe.

Kinder, Jugendliche und Heranwachsende haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Der Fachbereich Eingliederungshilfe informiert Sie über die Antragsvoraussetzungen, den Antrag, mögliche Leistungen und mehr.

Für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Personen ab Vollendung des 21. Lebensjahres wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.

Ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung

Bei Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder bei Vorliegen einer Mehrfachbehinderung bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II, ist das Kreissozialamt Heinsberg zuständig. 

Danach wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.

Stationäre Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung

Bei Vorliegen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder bei Vorliegen einer Mehrfachbehinderung wenden Sie sich an den Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im Kreis Heinsberg bietet Hilfe bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation.

Der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe bietet persönliche Assistenz bei Freizeitangeboten.

Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote im Kreis Heinsberg (KoKoBe) bietet eine regelmäßige Sprechstunde im Rathaus (Johannismarkt 17, Erkelenz | Raum 104, 1. Etage) an jedem zweiten Dienstag im Monat (außer in den Ferien) von 14 bis 15 Uhr.

Frühförderung für Kinder im Vorschulalter bieten die AWO im Kreis Heinsberg, die Lebenshilfe Kreis Heinsberg und das Frühförderzentrum Geilenkirchen.