Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Zusammenleben finden Sie auf dieser Seite. Die Seite wird in Zukunft um weitere Themen ergänzt.
Häufig gestellte Fragen: Nachbarschaft
Wann darf ich meinen Rasen mähen?
Werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, sonntags nicht.
Darf morgens um 8 Uhr der Laubbläser genutzt werden?
Nein, erst ab 9 Uhr. Vorher und in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr dürfen Laubbläser im allgemeinen Wohngebiet nicht genutzt werden. An Sonn- und Feiertagen darf er ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden,
Darf in der Nachbarschaft jede Nacht im Garten mit lauter Musik gefeiert werden? Die Nachbarschaft in den gegenüberliegenden Häusern kann nicht schlafen.
Nein, gem. § 9 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) NRW sind zwischen 22 und 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Beim ersten Verstoß erfolgt eine Verwarnung, beim zweiten ein Bußgeld.
Darf in einer Mietwohnung nachts laute Musik gemacht werden? Nur in diesem Haus wird die Nachtruhe gestört. Es dringt nichts nach außen.
Es handelt sich hier um Privatrecht, da die Geräusche nicht nach außen dringen, also nicht öffentlich sind. Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immisionsschutz (§ 906 BGB). Sie können sich sich an den Eigentümer/die Eigentümerin wenden, meistens existiert eine Hausordnung. Wenn Sie so nicht weiterkommen, müsste er evtl. eine Schiedsperson eingeschaltet werden.
Was kann ich gegen herüberragende Äste vom Nachbargrundstück tun?
Es handelt sich um Privatrecht. Einen Überblick über verschiedene Streitigkeiten an der Gartengrenze erhalten Sie in der kostenlos erhältlichen Broschüre des Justizminsteriums NRW (auch online) „Streit an der Gartengrenze“.