Nunmehr liegt der Stadt Erkelenz der Bericht eines unabhängigen Prüflabors zu den vorgenommenen Schadstoffmessungen in der Grundschule Kückhoven vor. Bei den Messungen wurde an verschiedenen Stellen im Gebäude kontrolliert, ob die Raumluft unter anderem Asbestfasern enthält.
Nach Prüfung des Berichts durch Bauaufsichts- und Hochbauamtsleiter Martin Fauck gibt dieser Entwarnung: „Bei den Messungen wurden an allen drei Messpunkten keine Asbestfasern nachgewiesen. Das heißt, dass nicht nur die Grenzwerte unterschritten, sondern tatsächlich gar keine Asbestfasern nachgewiesen wurden.“
Die weitere Nutzung der Räume der Schule ist somit ab sofort und ohne jegliche Gefährdung durch Schadstoffe möglich. „Es freut mich sehr, dass der Schulstart in Kückhoven morgen wie ursprünglich geplant stattfinden kann“, erklärt Schuldezernent Dr. Hans-Heiner Gotzen.
Die Grundschule in Kückhoven wird erweitert und saniert. Hierzu wird derzeit der Verwaltungstrakt der Schule abgerissen, der in den 1960ger Jahren errichtet wurde. „Bei Gebäuden aus diesen Jahrzehnten ist es möglich, dass mit Schadstoffen belastetes Material verbaut wurde. Solange sich die Schadstoffe in den Wänden befinden und nicht freigesetzt werden, ist das Material ungefährlich“, erläutert Martin Fauck, Bauaufsichts- und Hochbauamtsleiter der Stadt Erkelenz. „Vor Abbrucharbeiten wird aber immer ein Schadstoffgutachten und ein Entsorgungskonzept erstellt, um den ordnungsgemäßen Abbruch und die ordnungsgemäße Entsorgung von belastetem Material zu gewährleisten.“
Entsprechend der gutachterlichen Anforderungen bei den Abriss- und Entsorgungsarbeiten schrieb die Stadt Erkelenz den Auftrag zum Abbruch des Gebäudes aus und beauftragte ein qualifiziertes Unternehmen. Ein unabhängiger Sicherheits- und Gesundheitskoordinator kontrollierte Anfang August die Abbrucharbeiten und hatte festgestellt, dass vorgegebene Sicherheitsvorkehrungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Deshalb war die Schule so lange geschlossen, bis ein unabhängiges Prüflabor die Räume überprüft und festgestellt hat, dass keine gesundheitsgefährdenen Asbestfasen in den Räumen vorhanden sind.