Berücksichtigung von Erkelenzerinnen bei der Vergabe von Straßennamen

Anlass war eine Anregung von Rita Hündgen, Vorsitzende des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e.V. gegenüber Bürgermeister Stephan Muckel. „Abgesehen von weiblichen Heiligennamen gibt es derzeit keine Straßen oder Plätze, die nach weiblichen Erkelenzer Persönlichkeiten benannt sind“, so der Bürgermeister.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Benennung von Straßen und Plätzen auf Basis eines Vorschlags des örtlichen Bezirksausschusses, in dessen Bereich eine Namensgebung erfolgen soll. Der Haupt- und Finanzausschuss sprach während seiner Sitzung die Empfehlung an die Bezirksausschüsse aus, bei Namensvorschlägen in Zukunft auch Erkelenzer Bürgerinnen zu berücksichtigen, wenn Örtlichkeiten nach Menschen benannt werden sollen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben.

Vom Vorschlag zur Vergabe von Straßennamen

Der Vorschlag des Bezirksausschusses wird zunächst an die Stadtverwaltung geschickt, die eine Stellungnahme zum Vorschlag abgibt. In der Regel folgt die Stadtverwaltung dem Vorschlag des Bezirksausschusses. Vorschläge, die in der Stellungnahme abgelehnt werden, sind beispielsweise Benennungen nach Personen, die noch nicht verstorben oder die besonders schwer auszusprechen oder zu schreiben sind. Der Vorschlag des Bezirksausschusses wird gemeinsam mit der Stellungnahme an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet, der letztendlich über die Namensgebung entscheidet.