Bauarbeiten, die an Straßen grenzen, Karnevalsumzüge oder ein Aus- beziehungsweise Einzug haben Auswirkungen auf Straßen und Wege. Diese können dann für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr oder nur eingeschränkt von der Allgemeinheit genutzt werden. Damit Straßensperrungen, Umleitungen, Haltverbotszonen oder andere Verkehrsregelungen eingerichtet werden, muss ein Antrag beim Ordnungsamt der Stadt Erkelenz gestellt werden. Die Anfrage wird vom Ordnungsamt bearbeitet, das festlegt, wie der Verkehr zu regeln und zu sichern ist.
Das Einrichten einer Haltverbotszone kann jetzt online über das Dienstleistungsportal der Stadt Erkelenz beantragt werden, ebenso wie Straßensperrungen bei privaten Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Um Straßenumzüge (beispielsweise zu St. Martin, Karneval oder Schützenfesten) zu veranstalten, muss eine Genehmigung eingeholt werden, auch das ist jetzt online möglich. Alles, was über den alltäglichen Gebrauch öffentlicher Flächen hinausgeht, zum Beispiel das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Bauzäunen oder Werbetafeln, die Anbringung von Plakaten oder das Lagern von Baumaterial im öffentlichen Straßenraum, sind sogenannte Sondernutzungen. Diese Anträge können nun ebenfalls online gestellt werden.