Vertretungen aller Erkelenzer Schulen kamen ins Alte Rathaus, um gemeinsam die Kooperationsvereinbarung zwischen den Erkelenzer Schulen und dem Jugendamt zu unterschreiben. Neben der Verpflichtung zur Zusammenarbeit beinhaltet die neue Vereinbarung vor allem einen praktischen Handlungsleitfaden, der die Lehrkräfte im Alltag unterstützen soll. „Wer eine Kindeswohlgefährdung vermutet, hat mit dem Leitfaden eine wertvolle Hilfe an der Hand“, so Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen.
Der Handlungsleitfaden regelt Verantwortlichkeiten im Kindesschutzverfahren, um Unsicherheiten und mögliche Informationslücken zwischen Schulen und Jugendamt zu vermeiden. Hilfen zur Gesprächsführung mit Eltern sowie Dokumentationshilfen unterstützen ein schnelles Handeln, um mögliche Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und ihnen rechtzeitig entgegenzuwirken. „Eine Kindeswohlgefährdung können wir mit der Vereinbarung nicht ausschließen, aber wir können dafür sorgen, dass wir im Falle einer möglichen Gefährdung handlungsfähig sind“, erläutert Gotzen.
Die seit 2009 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen und den fünf Jugendämtern im Kreis Heinsberg reichte in Anbetracht der veränderten Vorgaben des Gesetzgebers sowie den gestiegenen Anforderungen im Bereich Kindesschutz nicht mehr aus.
Die Stadt Erkelenz bot an, in einer Arbeitsgruppe eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Vertretungen der Erkelenzer Schulen waren genauso Teil der Arbeitsgruppe wie Vertretungen des städtischen Jugendamtes. „Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die mitgearbeitet haben“, würdigt Gotzen das Engagement der Arbeitsgruppe.
Die Vorlage wird nun den weiteren Jugendämtern im Kreis Heinsberg zur Verfügung gestellt.