Wenn Sie einen Hund besitzen, können Sie die steuer- sowie ordnungsrechtliche Hundeanmeldung und die Abmeldung von Hunden nun direkt über das Dienstleistungsportal der Stadt Erkelenz abwickeln.
Das Landeshundegesetz NRW gilt für Listenhunde und Hunde größer-gleich 40 cm (es gilt die Höhe des Widerrists) oder größer-gleich 20 kg und teilt Hunde in verschiedene Kategorien ein. Wenn Sie Unterlagen zu ihren Hunden einreichen oder nachreichen müssen, können Sie dies nun ebenfalls über die Online-Dienstleistung Hundeangelegenheit: Landeshundegesetz rund um die Uhr erledigen. Dort sind außerdem allgemeine Informationen zur Hundehaltung zu finden.
Alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung auch online zur Verfügung zu stellen, ist eines der Ziele der Digitalstrategie der Stadt Erkelenz. Alle Online-Dienstleistungen können über das Online-Dienstleistungsportal der Stadt Erkelenz eingesehen werden.
Wenn Sie die Online-Dienste nicht nutzen möchten, können Sie alle Dienstleistungen selbstverständlich auch auf den bisher bekannten Wegen erledigen.