Positionierung zur Leitentscheidung
Acht Forderungen enthält das Positionspapier der Stadt Erkelenz zur Leitentscheidung 2023. Es ergänzt das bereits bestehende Positionspapier zur Leitentscheidung 2021.
Im Positionspapier betont die Stadt Erkelenz ihre jahrzehntelange Ablehnung des Tagebaus, begrüßt den Erhalt der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath und der drei Feldhöfe und fordert, dass keine Flächen ausschließlich zur Gewinnung von Abraum (Kies und Lößboden) für Rekultivierungsverpflichtungen in Anspruch genommen werden. Ebenso erneuert die Stadt Erkelenz ihre Forderung nach schnellstmöglicher Festlegung der endgültigen Tagebaugrenzen sowie nach Planungssicherheit. Neben einem auf das Jahr 2028 festgelegten Endzeitpunkt für die Umsiedlung fordert die Stadt Erkelenz die klare Definition der im Eckpunktepapier von Bund, Land und RWE genannten Rückkaufoptionen für ehemalige Eigentümer*innen. Um eine hohe Lebensqualität in den Dörfern zu ermöglichen, fordert die Stadt Erkelenz finanzielle Unterstützung vom Land NRW zur Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Konzepte. Angemessener Immissionsschutz, der an die geänderte Tagebauplanung angepasst ist, wird ebenso gefordert wie eine leistungsfähige verkehrliche Infrastruktur, bei der ein besonderes Augenmerk auf die Schaffung einer dauerhaften Wegeverbindung zwischen Holzweiler und Keyenberg gelegt werden soll. Bezogen auf den zukünftigen See fordert die Stadt Erkelenz eine integrierte Seeplanung, die den Entwicklungszeitraum berücksichtigt und Zwischennutzbarmachungen ermöglicht. Für alle Kommunen, die an den Tagebau grenzen, sowie für alle Tagebauumfeldinitiativen fordert die Stadt Erkelenz personelle und finanzielle Unterstützung auch über das Jahr 2030 hinaus, die vor Ort bedarfsgerecht eingesetzt werden kann.
Das Positionspapier zur Leitentscheidung 2023 wurde zunächst im Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und Landfolge und nun im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Erkelenz diskutiert. Eine Entscheidung im Stadtrat steht noch aus.
Befreiung von Sondernutzungsgebühren
Um die vom Innenstadtumbau betroffene Gastronomie und Gewerbetreibende finanziell zu entlasten, will die Verwaltung der Stadt Erkelenz in bestimmten Bereichen der Innenstadt auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr verzichten.
Die Sondernutzungsgebühr wird erhoben, wenn Gastronomie oder Gewerbetreibende vor ihrem Ladenlokal Speisen und Getränke oder Waren anbieten.
Konkret geht es um die Bereiche „Markt“ und „Brückstraße 1 – 11“, bei denen die Stadt Erkelenz in den Jahren 2023 und 2024 auf die Erhebung der Gebühren verzichten möchte. Im Jahr 2023 will die Stadt Erkelenz außerdem in den Bereichen „Franziskanerplatz“ sowie „Aachener Straße 11 und 28 – 36“ auf die Erhebung der Gebühren verzichten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Heimatpreis 2023 bis 2027
Damit in den Jahren 2023 bis 2027 erneut ein Heimatpreis mit Landesfördermitteln verliehen werden kann, bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die Stadt Erkelenz den Heimatpreis verleihen möchte. Eine entsprechende Empfehlung hat der Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen.
Mit dem Heimatpreis wird bürgerschaftlich organisiertes Engagement auf dem Stadtgebiet gewürdigt. Drei Preise werden vergeben, insgesamt beträgt das Preisgeld 5.000 Euro.
Alle drei Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Beschlüsse im Rat der Stadt Erkelenz. Der Stadtrat tagt am 29. März.