Menschen mit geringem Einkommen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen aufgrund der steigenden Preise für Energie und Lebensmittel vor finanziellen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Um den Betrieb von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufrechtzuerhalten und an die erhöhte Nachfrage anzupassen, erhalten alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen, so auch die Stadt Erkelenz, Unterstützungsleistungen.
Die Kommunen können die Unterstützungsleistungen beispielsweise Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und –Agenturen, Verbände, Vereinen und Stiftungen zur Verfügung stellen, insofern sie inhaltlich in das Förderportfolio passen.
Berücksichtigungsfähig sind:
- die Unterstützung der Sozial- und Schuldnerberatung in Kommunen,
- die Unterstützung der sozialen Infrastruktur in Kommunen (wie zum Beispiel Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren oder Seniorentreffs),
- Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen zur kurzfristigen, außerplanmäßigen Intervention für besondere Angelegenheiten sowie Unterstützungsleistungen, die zur Vermeidung oder Beseitigung finanzieller Härten bei Bürgerinnen und Bürgern beitragen (insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten), soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen beziehungsweise realisiert werden können.
Initiativen oder Vereine, die sich angesprochen fühlen und die Voraussetzungen zur Gewährung von Unterstützungsleistungen aus dem Stärkungspakt NRW für ihre Einrichtungen in Erkelenz erfüllen, werden gebeten, sich für weitergehende Informationen direkt an das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz zu wenden.
Neben den einzelnen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können auch Bürger*innen über kommunale Verfügungsfonds beziehungsweise Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere, um Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverluste zu vermeiden.
Mehr Informationen zum Stärkungspakt NRW können der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw entnommen werden.