Zukunftsvision für das Erkelenzer Tagebauumfeld
Mit der Leitentscheidung ist die Rettung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath, der Feldhöfe Roitzerhof, Eggerather Hof und Weyerhof sowie der umliegenden Flächen festgeschrieben. „Endlich ist aus der politischen Absichtserklärung von letztem Oktober Verbindlichkeit geworden“, so Bürgermeister Stephan Muckel. Denn Planungssicherheit ist das entscheidende Stichwort und die Voraussetzung, um die im Erkelenzer Stadtrat beschlossene Zukunftsvision für das Tagebauumfeld umzusetzen. Zwingend notwendig ist neben der Leitentscheidung die Änderung des Braunkohlenplans. Dieser legt unter anderem die finalen Abbaugrenzen des Tagebaus fest. Erst, wenn die geretteten Flächen nicht mehr unter das sogenannte Bergrecht fallen, kann die Stadt Erkelenz ihr kommunales Planungsrecht ausüben. „Ich fordere die Bezirksregierung auf, den Braunkohlenplan jetzt zügig zu ändern, damit wir die Dörfer und Flächen neu beleben können“, so der Erkelenzer Bürgermeister.
Um schnellstmöglich handeln zu können, hat die Stadt Erkelenz in den vergangenen Monaten bereits eine Vision für das Tagebauumfeld entwickelt. Grundlage der Vision ist eine umfassende Bürgerbeteiligung, die unter besonderer Berücksichtigung der direkt vom Tagebau betroffenen Bürgerschaft stattgefunden hat. Die Zukunftsvision beschreibt, wie sich die Dörfer und Flächen in den kommenden Jahrzehnten entwickeln sollen. „Unsere Vision zeichnet zunächst nur ein Bild, eine Idee von den Dörfern und Flächen der Zukunft. Dieses Bild muss mit vielen weiteren Konzepten konkretisiert werden“, erläutert Bürgermeister Stephan Muckel. Neben langfristigen Projekten benennt die Zukunftsvision Maßnahmen, die möglichst zeitnah umgesetzt werden sollen. Die beschlossene Zukunftsvision kann unter Revitalisierung/Zukunftsperspektiven eingesehen werden.
Forderungen der Stadt Erkelenz an die Leitentscheidung 2023
Ein wichtiger Bestandteil der Diskussionen um die Zukunftsvision für das Erkelenzer Tagebauumfeld war die Frage nach dem Umgang mit den größtenteils verlassenen Häusern in den fünf Dörfern. Die NRW-Leitentscheidung benennt in diesem Zusammenhang die sogenannte Vorkaufsoption. „Beim Thema Vorkaufsoption sind viele Fragen offengeblieben, hier hätte ich mir mehr Klarheit für die Bürgerschaft und auch für uns als Verwaltung gewünscht“, bekennt der Bürgermeister. Klar ist, dass sich die befristete Vorkaufsoption an ehemalige Bewohner*innen und deren Kinder richtet und klar ist, dass diese Vorkaufsoption schnellstmöglich eingeräumt werden soll. Alles Weitere zur Umsetzung muss nun zwischen der bergbautreibenden RWE Power AG, dem Land NRW und der Stadt Erkelenz geklärt werden.
Auch bei der Frage nach dem Ende des Umsiedlungszeitraums bleibt die Leitentscheidung hinter den im März beschlossenen Forderungen des Erkelenzer Stadtrates zurück, die als Stellungnahme in die Leitentscheidung eingebracht worden waren. „Für die Verkehrsplanung hätte ich mir ebenfalls eine deutlichere Formulierung gewünscht. Straßen und Wege müssen nicht nur zeitnah, sondern schnellstmöglich an die neuen Bedingungen angepasst werden“, bewertet der Bürgermeister.
Insgesamt wurden jedoch wichtige Forderungen aus dem Positionspapier des Erkelenzer Stadtrates zur Leitentscheidung 2023 berücksichtigt. So wurde festgehalten, dass die fünf Dörfer als „Orte der Zukunft“ entwickelt werden sollen. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Dörfer ist auch der in der Leitentscheidung zugesicherte Immissionsschutz, der umgehend angegangen werden muss. Außerdem wurde der Stadt Erkelenz als Kommune für die Weiterentwicklung und Neugestaltung von Dörfern und Infrastruktur die wichtige finanzielle Unterstützung zugesichert. „Unseren Erkelenzer Leitsatz ‚jeder erhaltene Quadratmeter ist ein guter Quadratmeter‘ sehe ich ebenfalls berücksichtigt, denn es ist die Rede von einem flächenschonenden Abbaukonzept, das RWE vorlegen soll. Das ist gut so“, findet Stephan Muckel.
Gestaltung des zukünftigen Sees
Die zukünftige Gestaltung des Sees wird durch den Zweckverband Landfolge Garzweiler realisiert, Erkelenz ist ein Gründungsmitglied des Verbands. Als interkommunaler Zweckverband der von Garzweiler II betroffenen Kommunen bündelt er übergreifende Themen wie die Landschafts- und Naturentwicklung. Die Leitentscheidung ermöglicht es dem Zweckverband, nun konkreter zu planen. Das kommt auch der Stadt Erkelenz zugute.
Weitere Informationen zum Zweckverband Landfolge Garzweiler erhalten Sie unter: landfolge.de