Gestaltungsrahmen für die Außengastronomie
Wer in Erkelenz Außengastronomie anbieten möchte, braucht dafür eine Erlaubnis zur Sondernutzung. Unter welchen Voraussetzungen diese Erlaubnis erteilt wird, regelt die Sondernutzungssatzung. Diese wird nun in einem Punkt geändert. Künftig müssen alle, die in der Erkelenzer Innenstadt Außengastronomie anbieten möchten, sich an den beschlossenen Gestaltungsrahmen halten, um die Erlaubnis zu bekommen. Der Gestaltungsrahmen setzt sich mit Stühlen, Tischen, Sonnenschirmen, Windschutz und Pflanzgefäßen auseinander und gibt eine Orientierung zu möglichen Varianten, die genutzt werden können. Dadurch soll eine harmonische Gestaltung der Straßenmöblierung außengastronomischer Angebote erreicht werden, mit der das Stadtbild insgesamt aufgewertet werden soll.
Während der Erstellung des Gestaltungsrahmens fanden zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Gastronomiebetreiber*innen statt, sodass die Akzeptanz hoch ist. Um die Belastung so gering wie möglich zu halten, gibt es für bestehende Gastronomiebetriebe eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Bis 2029 soll der Gestaltungsrahmen in der gesamten Innenstadt umgesetzt sein. Dazu wurden in den letzten Jahren Fördermittel vom Bund und vom Land NRW zur Verfügung gestellt, die von den Gastronomiebetreiber*innen zur Gegenfinanzierung von Neuanschaffungen beantragt werden konnten.
Die Satzungsänderung wurde vorbehaltlich der Zustimmung im Stadtrat beschlossen und gilt nach ihrer offiziellen Bekanntmachung.
Bebauungsplan Weidbruchsweg: Förderschule kommt nach Gerderath
Der Kreis Heinsberg ist Träger von drei Förderschulen. Ende 2022 hat der Kreistag beschlossen, dass in Gerderath eine neue Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung errichtet werden soll. Ein in Größe und Lage passendes Grundstück wurde östlich des Weidbruchsweges in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Sportplätzen gefunden.
Die Stadt Erkelenz unterstützt den Kreis Heinsberg bei seinem Vorhaben, indem sie parallel den Flächennutzungsplan ändert, den Bebauungsplan für das Grundstück aufstellt und dadurch das Planrecht für die Errichtung einer Förderschule schafft.
Der Bereich zwischen geplanter Schule und der Wohnbebauung ist im Flächennutzungsplan derzeit als Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche konnte bislang nicht genutzt werden und eine Entwicklung ist in absehbarer Zeit nicht durchführbar. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und soll südlich des Schulgrundstückes zukünftig auch als „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzt werden. Für das Schulgrundstück wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der Bezirksausschuss Gerderath wird ebenfalls beteiligt.
Parkgebühren kommen zurück
Im September 2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen, dass das bezahlte Parken in der Innenstadt mit Beginn der Bauarbeiten an der Mobilstation Ostpromenade vorübergehend ausgesetzt werden soll. Als es soweit war, wurde die Parkgebührenordnung dementsprechend geändert – seit Dezember 2022 kann deshalb überall in der Erkelenzer Innenstadt gebührenfrei geparkt werden. Zeitgleich wurde auch beschlossen, dass nach der Eröffnung der Mobilstation diese Aussetzung der Parkgebühren in der Innenstadt wieder aufgehoben wird.
Da die Bauarbeiten an der Mobilstation fortschreiten, wurde im Ausschuss vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat die erneute Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen. Die Eröffnung der Mobilstation soll im Juli stattfinden, ab dann kann hier geparkt werden. Ab dann werden auch auf den anderen Parkplätzen in der Innenstadt wieder die angegebenen Parkgebühren fällig