„Beim Mähen ist der Baubetriebshof erneut auf viel Grabschmuck auf Wiesengräbern gestoßen“, berichtet Anja Minkenberg, Leitung des Baubetriebs- und Grünflächenamtes der Stadt Erkelenz. Bei künftigen Pflegegängen entfernt der Baubetriebshof den Grabschmuck und stellt ihn an zentraler Stelle auf dem jeweiligen Friedhof zur Abholung bereit.
Auf Wiesengräbern sind Anpflanzungen auf und an der Grabstelle nicht gestattet, ebenso ist eine individuelle Mitgestaltung oder das Ablegen von Blumen, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck nicht zulässig. Wiesengrabstätten sind für Nutzungsberechtigte pflegefrei. Die Pflegearbeiten werden stattdessen durch den Baubetriebshof durchgeführt, dafür müssen die Wiesengräber jedoch frei von Grabschmuck sein.
Die Regelungen zu Wiesengräbern sowie weiterer Grabstätten sind in der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz festgehalten, sie ist zu finden unter Ortsrecht.