Insbesondere bei Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht und bei Beleidigungsdelikten ist ein Verfahren vor der Schiedsperson zwingend erforderlich, bevor der weitere Rechtsweg beschritten werden kann. Getreu dem Motto „Schlichten statt richten“ arbeitet die Schiedsperson daran, Konflikte einvernehmlich und für alle Parteien möglichst zufriedenstellend zu beseitigen und leistet so einen Beitrag für ein harmonisches Miteinander in der Gesellschaft. Das Schiedswesen ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt.