Alle fünf Jahre müssen Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen, um zu ermitteln, wo besondere Lärmbelastung durch starkes Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet vorliegt. Berücksichtigt werden dabei nur Bundes- oder Landstraßen sowie Autobahnen und andere grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Städtische Straßen waren nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Um einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen, gab es in den vergangenen Monaten mehrere Beteiligungsmöglichkeiten und eine Bürgersprechstunde, bei denen Bürger*innen Stellung nehmen konnten. Zu den hierbei gesammelten Anregungen hat die Stadt Erkelenz Maßnahmen vorgeschlagen, um die Belastung für die Anwohnenden zu reduzieren. Diese reichen von baulichen Veränderungen wie Querungshilfen oder dem Einbau von sogenanntem Flüsterasphalt bis hin zur
Reduzierung der Geschwindigkeit an bestimmten Straßenabschnitten oder der Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr. Die Verwaltung wurde beauftragt, den zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, aufzufordern, die Lärmwerte an der Krefelder Straße, Goswinstraße und Lauerstraße (L19) an den Stellen zu ermitteln, an denen der Lärmaktionsplan Werte über 60/70 dB(A) ausweißt.
Ob, wie und wann die anderen genannten Maßnahmen umgesetzt werden, liegt in der Hand der zuständigen Straßenbaulastträger bzw. Eigentümer der Straßen. Dies sind in allen identifizierten Straßenabschnitten mit besonderer Lärmbelastung die Behörden Straßen NRW bzw. die Autobahn GmbH
Die Stadt Erkelenz bemüht sich unabhängig davon mit eigenen Maßnahmen und Konzepten wie zum Beispiel dem Ausbau der Radwege und dem integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt einen Beitrag zur Lärmminderung zu leisten.
Die Aufträge und Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat. Anschließend wird der Lärmaktionsplan auf www.erkelenz.de veröffenlticht.