Antikorruption
- Korruption schadet allen.
- Korruption schädigt das Ansehen der Stadtverwaltung Erkelenz und ihrer Bediensteten.
- Korruption ist kein Kavaliersdelikt; sie führt direkt in die Strafbarkeit.
- Korruption fängt schon bei kleinen Gefälligkeiten an.
- Korruption macht abhängig.
- Korruption macht arbeitslos.
Diese Schlagworte sind der Anti-Korruptionsrichtlinie, die für alle Bediensteten der Stadtverwaltung Erkelenz Geltung hat, vorangestellt. Sie ist am 21.09.2010 in Kraft getreten. Bereits seit Mitte der neunziger Jahre gibt es im Rathaus den Anti-Korruptionsbeauftragten (damals noch Korruptionsbeauftragter), der sowohl Ansprechperson für die Bediensteten als auch Kontaktperson zur Staatsanwaltschaft bei aufkommenden Verdachtsmomenten ist. Der Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt) ist damals als solcher bestellt worden. Er bekleidet dieses Amt noch heute.
Seit mehr als 15 Jahren bestehen somit bei der Stadtverwaltung Erkelenz Einrichtungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Also lange bevor das Land Regeln zur Korruptionsprävention in Form des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters (Korruptionsbekämpfungsgesetz) am 16.12.2004 erlassen hat, haben wir uns mit diesem Thema schon intensiv befasst.
Die politischen Mandatsträger im Stadtrat und in den Ausschüssen sind nach der Gemeindeordnung dem Bürgermeister gegenüber verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat oder in den Ausschüssen von Bedeutung sein können. Welche Angaben dies im Einzelnen sind, hat der Rat der Stadt in der am 06.04.2005 beschlossenen Ehrenordnung festgelegt.
Die erhobenen Daten wie z.B.
- Familienname, Vorname, Anschrift,
- gegenwärtig ausgeübte Berufe,
- Beraterverträge,
- Mitgliedschaften in Aufsichtsräten u.ä.,
- Mitgliedschaften in Organen (öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Art),
- Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien,
werden einmal jährlich nach den Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im Amtsblatt der Stadt Erkelenz veröffentlicht.
Bezüglich weiterer Informationen zum Thema Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention wird auch auf die Seite Polizei NRW verwiesen.