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Ortsrecht

Ortsrecht

Ortsrecht

Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden – hier von der Stadt Erkelenz – erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeiten. Das Ortsrecht umfasst insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

Wichtiger Hinweis:
Bei der hier veröffentlichten Textsammlung handelt es sich nicht um eine amtliche Bekanntmachung. Diese erfolgt im Amtsblatt der Stadt Erkelenz. Eine Haftung für die Übereinstimmung des hier eingestellten Textes mit der öffentlichen Bekanntmachung sowie für die aktuelle Gültigkeit wird nicht übernommen.