Jemand wirft Stimmzettel in eine Wahlurne

Bundestagswahl

Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.     

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ferner steht das Wahlrecht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

  • entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen (z. B. den notwendigen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis) finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de

Wahlbenachrichtigungen:
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Stadt Erkelenz erfolgt voraussichtlich im Zeitraum vom 15. Januar bis 2. Februar 2025.

Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

Briefwahlunterlagen:
Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch online unter www.erkelenz.de bzw. www.erkelenz.de/briefwahlantrag beantragt werden.

Hinweis zum Versand der Briefwahlunterlagen: Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl mussten die Termine und Fristen in den wahlrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Die Anpassung der Termine und Fristen hat insbesondere Auswirkungen auf die Wahlvorschlagsverfahren der Parteien und Wählergruppen, die bei der Bundestagswahl 2025 antreten möchten. Dadurch verzögert sich das gesamte Prüfungs- und Zulassungsverfahren bei den Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Druck und die Bereitstellung der Stimmzettel in allen Kommunen in Deutschland. Stand heute ist davon auszugehen, dass ein Versand der Briefwahlunterlagen frühestens am 7. Februar 2025 möglich sein wird.

Direktwahlmöglichkeit in der Stadtverwaltung:
Sie haben die Möglichkeit, in der Stadtverwaltung Briefwahlunterlagen abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen.

Die Öffnungszeiten der Direktwahlmöglichkeit werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle noch veröffentlicht. Die Möglichkeit der Direktwahl in der Stadtverwaltung ist voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025, möglich.

Ansprechperson des Wahlamtes:
Simon Häusler
Tel. 02431 85262
simon.haeusler@erkelenz.de