Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ferner steht das Wahlrecht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen (z. B. den notwendigen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis) finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de
Ansprechperson des Wahlamtes:
Simon Häusler
Tel. 02431 85262
simon.haeusler@erkelenz.de