Förderprogramm: 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement gegen Einsamkeit

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsgüter, für die Bewerbung der geplanten Aktion oder auch etwaige Mietkosten.

Bis zum 1. November kann das Geld beantragt werden. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf  www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden. Die Antragstellung ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw möglich. Weitere Informationen zur Bekämpfung der Einsamkeit in Nordrhein-Westfalen und zur Kampagne „Du + Wir = Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“ bietet die Online-Plattform der Landesregierung www.einsamkeit.nrw.