3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

Zweck der 3. Änderung des LEP ist es, für Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern.

Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Flächen und Ressourcen soll mehr zu Klimaschutz und Klimaanpassung beigetragen und die Flächenbedarfe sollen insbesondere für die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau in Einklang mit der Erhaltung der Natur gebracht werden. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen auf die von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. 

Der Planentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind nur textliche Festlegungen und Erläuterungen des geltenden LEP betroffen. Der Planentwurf zur 3. Änderung des LEP, die Planbegründung und der Umweltbericht können in der Zeit vom 3. April 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 (Veröffentlichungsfrist) auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden: Die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW.