Digitalisierung an Schulen
2019 hat der Rat der Stadt Erkelenz einen Medienentwicklungsplan für alle Schulen im Stadtgebiet beschlossen, der bis Ende 2024 gilt. Er beschreibt die pädagogischen Anforderungen und die notwendige Infrastruktur zur Teilhabe aller Schüler*innen in der digitalen Welt und soll für die Zukunft fortgeschrieben werden. Auch die Ausstattungsziele der einzelnen Schulen, organisatorische Abläufe und der erforderliche Finanzrahmen sind im Medienentwicklungsplan festgelegt. In vielen Punkten wurden die Vorgaben des Medienentwicklungsplan bereits erfüllt oder sogar übertroffen. Insgesamt 3.330 Endgeräte wurden seit Anfang 2021 angeschafft – aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Erkelenz finanziert. Ziel ist eine eins-zu-eins-Ausstattung mit digitalen Endgeräten in den nächsten Jahren für alle der rund 5.300 Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte. Vier IT-Administratoren in der Stadtverwaltung betreuen die Schulen in den Bereichen Medienentwicklung und Schul-IT und sorgen für einen reibungslosen Betrieb.
Die Unterrichtsräume aller Grundschulen und weitestgehend auch der weiterführenden Schulen sind mit interaktiven Tafelsystemen ausgestattet. Alle Grundschulen verfügen bereits über ein flächendeckendes Wlan und eine strukturierte Netzwerkverkabelung. Der Ausbau im Bereich der weiterführenden Schulen wird weiter vorangetrieben. Noch in diesem Jahr wird die Erneuerung der IT-Infrastruktur an der Europaschule und der Gemeinschaftshauptschule abgeschlossen. Die Breitbandversorgung der Schulen bleibt ein zentrales Ziel für alle Standorte, hier ist die Stadt Erkelenz unter anderem abhängig vom Glasfaserausbau. Als eine der ersten Schulen verfügt die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz über einen bis zum Hausanschluss fertigstellten Glasfaser Anschluss der Deutschen Telekom. Weitere Anschlüsse im Bereich der innerstädtischen Schulstandorte sind aktuell in Umsetzung
Offener Ganztag
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wurde über den aktuellen Sachstand des Offenen Ganztages in den Grundschulen informiert: Derzeit besuchen ca. 1.350 Schülerinnen und Schüler den Offenen Ganztag bzw. die Halbtagsbetreuung. Dies sind über 71 Prozent aller Grundschulkinder in Erkelenz. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, haben bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf Förderung an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich, zum Beispiel in offenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten.
Zur Erfüllung dieses Rechtsanspruches ist das Ziel der Ausbau solcher Einrichtungen, der sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder sowie der Eltern orientiert. Der Stadt Erkelenz werden im Rahmen einer Anteilsförderung durch das Land NRW Mittel in Höhe von 1.697.365,03 € zur Verfügung gestellt. Der städtische Anteil beläuft sich auf 299.535,01 €, so dass in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 insgesamt 1.996.900,04 € zur Verfügung stehen.
Da sich mit dieser Summe nur an sehr wenigen Grundschulgebäuden bauliche Maßnahmen realisieren lassen, wurde in Abstimmung mit den Grundschulleitungen vereinbart, die Klassenräume aller Grundschulen mit flexiblen Mobiliar auszustatten, so dass ab 2027 an allen Grundschulen sowohl der Unterricht als auch weitestgehend der Offene Ganztag in den Klassenräumen stattfinden kann.
Förderung der Vereinsarbeit
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat darüber hinaus zahlreiche Empfehlungen zur Förderung der Vereinsarbeit ausgesprochen. Die Empfehlungen werden am 5. Dezember im Haupt- und Finanzausschuss beraten, nach Beschluss werden die Gelder ausgezahlt. Die Gewährung der Zuschüsse, die im kommenden Jahr ausgezahlt werden sollen, steht unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushaltes 2025. Verwendungsnachweise müssen vorgelegt werden.
Der Stadtsportverband soll für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Förderung des Sports einen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro erhalten. Dem VFR Granterath wird zur Beschaffung eines neuen Kompaktschleppers für den Transport der Bewässerungsanlage für seinen Sportplatz ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Der Schützenbruderschaft St. Josef Matzerath 1951 wird zur Beschaffung eines mobilen Schützenstandes ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro zugesagt. Die Gemeinschaft der Vereine Hetzerath e.V. soll zur Erstellung einer Dirt-Bike-Bahn einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro bekommen. Der Tennisclub Blau-Weiß 1912 Erkelenz e.V. erhält zur Sanierung der vorhandenen Absturzsicherung, die die Höhendifferenz zwischen den einzelnen Plätzen abfängt, einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Zur Unterhaltung von Sportanlagen und für Investitionen in die Sportstätten sollen 10 Vereine insgesamt 4.155 Euro erhalten. Investitionszuschüsse soll es nach Antrag auch für sieben anerkannte städtische Vereinen zur Anschaffung von beweglichen Sachen und für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen geben.
Dem Förderverein Haus Hohenbusch e.V. wird zum Herausgeben eines Bildbandes im Rahmen des 25-jährigen Jubiläums ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. wird zu den Kosten des Museumsbetriebes für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zugesagt.