Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, werden u.a. für Personalausweise und Reisepässe digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend.
Das bedeutet, dass im Bürgerbüro nur noch bis zum 30.04.2025 papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden dürfen. Ab dem 01.05.2025 ist dieses Verfahren unzulässig.
Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob Sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder direkt bei uns im Bürgerbüro erstellen lassen.
- Digitales Foto von einem zertifizierten Fotografen mitbringen:
Das Foto kann bei einem vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleister angefertigt werden. Diese geben das Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde.
- Foto direkt bei der Behörde aufnehmen lassen:
Im Bürgerbüro wird es möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden bei uns nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig.
Für jedes erstellte Lichtbild wird pro beantragtem Ausweisdokument zusätzlich zum Dokumentenpreis eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, die Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.