15 Häuserfassaden in der Innenstadt wurden mit dem Förderprogramm, das seit 2020 genutzt werden kann, bereits verschönert. Dazu gehören unter anderem Häuser auf der Südpromenade, der Kölner Straße oder der Aachener Straße. Eine Übersicht über die umgesetzten Projekte erhalten Sie unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/erkelenz/beteiligung/themen/1000939
„Häuserfassaden privater Immobilien haben einen großen Einfluss auf die Gesamtwirkung der Innenstadt“, bestätigt Planungsamtsleiter Michael Joos. Deshalb werden Verschönerungen in einem eingegrenzten Radius in der Kernstadt finanziell unterstützt. Der Bereich beschränkt sich auf die Teile der Innenstadt, die im Rahmen des Großprojektes „Erkelenz 2030“ aufgewertet werden. Das Sanierungsgebiet kann online hier eingesehen werden: https://www.o-sp.de/erkelenz/plan?pid=51938
Verschönerungen mit Wirkung zur öffentlichen Straße sind förderfähig, ein Gestaltungsleitfaden gibt Ideen und Inspiration. „Es liegen unter anderem Interessensbekundungen von Eigentümerinnen und Eigentümern vor, deren Häuser am Markt und der Fußgängerzone liegen“, so Joos.
Mit Umsetzung dieser Verschönerungen, die nach der Fertigstellung des Marktplatzes im kommenden Jahr angedacht sind, wird die zentrale Innenstadt weiter aufgewertet.
Wer Eigentum im Sanierungsbereich der Innenstadt besitzt, kann für Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums noch bis zum 31.12.2025 Fördermittel beantragen. Der maximale Fördersatz beträgt 50 Prozent, maximal können 15.000 Euro bezuschusst werden. Die Fördermittel stammen aus der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW sowie aus Mitteln der Stadt Erkelenz.
Interessensbekundungen können jederzeit beim Planungsamt der Stadt Erkelenz eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm, unter anderem die Richtlinien zur Förderung, die Anträge und ein Formular zur Interessensbekundung, finden Sie auf der Projektwebseite Erkelenz 2030: https://www.erkelenz-2030.de/stadtbild-oeffentliche-raeume/aufwertung-private-immobilien/.