Neue Dienstleistung: Ehe digital anmelden

Die Einführung des sogenannten „EfA“-Dienstes ist ein weiteres Puzzleteil hin zu einem digitalisierten Standesamt!

Mit „EfA-Diensten“ sind Online-Dienste von Behörden gemeint, die nach dem Prinzip „Einer für Alle“ entwickelt werden. Auf diese Weise werden einheitliche Standards aufgebaut, die  gerade im Bereich digitaler Prozesse von großem Nutzen sind.

Der Online-Dienst „Ehe digital anmelden“ wurde im Bundesland Hessen entwickelt. Nachdem sich der Online-Dienst etablierte, wurde der Prozess anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Im Bundesland NRW haben sich vier Kommunen, unter anderem die Stadt Erkelenz, als Pilotkommunen zur Umsetzung des Online-Dienstes zur Verfügung gestellt. Wenn der Online-Dienst erfolgreich eingeführt ist, wird er für alle Standesämter in NRW ausgerollt.

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes „Ehe digital anmelden“

Vier Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Online-Dienst genutzt werden kann: Beide müssen ledig sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren sein, außerdem ist der Online-Dienst nur nutzbar, wenn kein konkreter Terminwunsch für die standesamtliche Eheschließung vorliegt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Paar den Online-Dienst „Ehe digital anmelden“ mit der BundID des Personalausweises nutzen. Da bei dem Online-Dienst höchst sensible Daten abgefragt werden, ist die Authentifizierung mit der höchsten Sicherheitsstufe zwingend erforderlich.

Ist die Ehe digital angemeldet, muss das Paar keine weiteren Unterlagen beim Erkelenzer Standesamt einreichen.

Im Hintergrund stellt das Standesamt die für die Eheschließung notwendigen Daten zusammen und fordert diese bei Bedarf auf elektronischem Wege bei Standesämtern in anderen Städten an. Liegen alle Daten vor, informiert das Erkelenzer Standesamt das heiratswillige Paar, um einen konkreten Termin zur Eheschließung abzustimmen. Ebenso wird ein Beratungstermin vor Ort vereinbart, bei dem unter anderem über die zukünftige Namensführung gesprochen wird. Der Beratungstermin ist nach wie vor verpflichtend vorgeschrieben.

Alle, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, weil sie beispielsweise einen konkreten Terminwunsch haben, können nach wie vor den Online-Fragebogen ausfüllen, um zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt die passenden Unterlagen vorweisen zu können.

Mehr Infos: Online-Dienst "Ehe anmelden"

Feedback erwünscht!

Sie probieren den neuen Online-Dienst aus? Teilen Sie uns Ihre Erfahrung mit! Rückmeldungen sind über team-digital@erkelenz.de möglich.