Neue Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer soll auf 460 Prozentpunkte, die Grundsteuer A auf 580 Prozentpunkte und die Grundsteuer B auf 595 Prozentpunkte angehoben werden. Einfluss auf die Erhöhung bei den Grundsteuer-Hebesätzen hatte auch die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt.

Grundsteuer ab 2025

Die Grundsteuerreform wird seit mehreren Jahren durch die Finanzämter vorbereitet. Sie wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Besteuerungsgrundlage für verfassungswidrig erklärte. Grund ist eine Verzerrung bei der Wertermittlung von Grundbesitz, die über Jahrzehnte hinweg entstanden ist. Dadurch wurden Personen, die einen ähnlichen Grundbesitz haben, zum Teil sehr unterschiedlich besteuert. Ziel der Reform ist, dass die steuerliche Bewertung wieder dem tatsächlichen Wert des Grundbesitzes entspricht und somit insgesamt eine fairere Verteilung der Grundsteuerbeträge innerhalb der Bevölkerung entsteht.

Damit die Städte nach der Reform genauso viele Einnahmen aus der Grundsteuer wie vorher erhalten, hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für jede Kommune ermittelt, welche Hebesätze sie festlegen sollte. Für Erkelenz hat das Land NRW eine deutliche Erhöhung der Hebesätze empfohlen. Bei der Grundsteuer A muss die Stadt Erkelenz von 240 auf 451 Prozentpunkte und bei der Grundsteuer B von 390 auf 466 Prozentpunkte erhöhen, um 2025 genauso viele Erträge aus der Grundsteuer zu erhalten wie vor der Umsetzung der Reform. „Wir benötigen jedoch mehr Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer als wir aktuell zur Verfügung haben, um weiterhin generationengerecht investieren, einen Haushaltsausgleich gewährleisten und unseren hohen Lebensstandard in Erkelenz erhalten zu können“, informierte Stadtkämmerer Norbert Schmitz.

Herausforderungen für Stadtfinanzen

In den vergangenen zehn Jahren wurden den Kommunen immer mehr Aufgaben von Bund und Ländern übertragen, ohne dass die Kommunen mehr finanzielle Unterstützung bekommen haben. So hat das Land Nordrhein-Westfalen den Kita-Ausbau von U3- und Ü3-Gruppen beschlossen, ohne die Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, sodass eigene städtische Finanzmittel eingesetzt werden müssen. Mit dem DigitalPakt haben Bund und Länder zwar die massive Förderung von Digitalisierung an Schulen beschlossen, nach einer ersten finanziellen Unterstützung gibt es jedoch keine vollständige Anschlussfinanzierung. Nun müssen Städte auf ihre eigenen Haushaltsmittel zurückgreifen, um die Anforderungen an die Schuldigitalisierung umzusetzen.
Ein weiteres Beispiel ist der Ausbau des Offenen Ganztags an Grundschulen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat beschlossen, dass ab 2026 jedem Grundschulkind ein Platz im Offenen Ganztag zur Verfügung stehen muss. Hierfür stellt das Land jedoch keine auskömmliche Finanzierung bereit, sodass die Städte auf ihre eigenen Haushaltsmittel zurückgreifen müssen, um den Beschluss des Bundeslandes umzusetzen. „Vor diesen und weiteren finanziellen Herausforderungen steht aktuell jede Stadt“, erläuterte Kämmerer Norbert Schmitz in der Sitzung des Erkelenzer Haupt- und Finanzausschusses.

Anders als andere Städte hat Erkelenz die gestiegenen Kosten seit über 10 Jahren ohne Steuererhöhungen getragen, 2020 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B sogar reduziert. Gleichzeitig wurde zwischen 2012 und 2024 die Verschuldung von 16,7 Mio. Euro auf 4,4 Mio. Euro gesenkt.
Schmitz ergänzt: „Es reicht nicht, wenn wir als Stadt nur die Aufgaben erfüllen, die uns zusätzlich von Bund und Land übertragen wurden, sondern wir müssen auch weiterhin in unsere Infrastruktur vor Ort investieren, um den hohen Lebensstandard zu erhalten.“
Beispiele für kurz- und mittelfristige Investitionen, die die Stadt Erkelenz anstrebt, sind der Ausbau der Feuerwache in Erkelenz, die Sanierung der Grundschule in Houverath, die Sanierung der Turnhalle am Cusanus-Gymnasium und die Sanierung von Mehrzweckhallen, zum Beispiel in Kückhoven.

Gewerbesteuer ab 2025

Die Verwaltung schlug auch eine Erhöhung der Gewerbesteuer um einige Prozentpunkte vor. „So haben wir eine gleichmäßige Mehr-Belastung nicht nur bei der Bürgerschaft mit Grundbesitz, sondern auch bei den Unternehmen“, erklärte der Stadtkämmerer.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Die Beschlussfassung über die neue Hebesatzung ist im Rat der Stadt Erkelenz am 11. Dezember vorgesehen.

Mit dem bisherigen Hebesatz bei der Grundsteuer B gab es im Land NRW nur sieben Kommunen mit noch niedrigeren Hebesätzen. Nach der geplanten Erhöhung gehört die Stadt Erkelenz weiterhin zu den Kommunen mit den günstigsten Hebesätzen in NRW. Dem Leitgedanken, die Bürgerschaft möglichst wenig zu belasten und dabei die städtischen Finanzen vorausschauend und generationengerecht zu planen, bleibt die Stadt Erkelenz damit unverändert treu.