Bezirksregierung Köln: Öffentlichkeitsbeteiligungen

Die Stadt Erkelenz liegt im Regierungsbezirk Köln. Er ist einer der fünf Regierungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Kommunale Planungen für die Entwicklung des Gemeindegebietes stehen stets in Abhängigkeit von Planungen überregionaler Ebenen. Überregionale Planungen für die Nutzung von Grund und Boden werden im Regionalplan festgelegt.

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

Die Neuregelungen des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen erfordern eine zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen im Regionalplan Köln. Die Regionalplanungsbehörde hat deshalb im Auftrag des Regionalrats einen Planentwurf für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln erarbeitet. 

Neben den zeichnerischen Festlegungen von Vorranggebieten für die Windenergie enthält er auch textliche Festlegungen für die Windenergie und zu weiteren regenerativen Energieträgern.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Bezirksregierung Köln abgegeben werden.

Das Abrufen der Beteiligungsunterlagen sowie das Abgeben von Stellungnahmen ist über den folgenden Link möglich: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918

Hinweis: In Zukunft sollen Windenergieanlagen nur noch in den sogenannten Windenergiebereichen zugelassen werden. Diese sollen im Teilplan Erneuerbare Energien festgelegt werden. Auch Flächen im Erkelenzer Stadtgebiet sind von den Planungen der Regionalplanungsbehörde betroffen.

Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Dritter Planentwurf

Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Vorkommen energetischer und nichtenergetischer Rohstoffe eines der rohstoffreichsten Bundesländer. Insbesondere im Regierungsbezirk Köln kommt beides zusammen: Braunkohlentagebaue und eine Vielzahl an „Kiesgruben“ bzw. Standorten nichtenergetischer Bodenschatzgewinnungen.

Die planerische Sicherung von Lagerstätten für eine geordnete Gewinnung der dort lagernden Rohstoffe ist eine Aufgabe staatlicher Planung. Der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe bezieht sich auf sämtliche in der Planungsregion vorkommende Lockergesteine (Kies/Kiessand, Ton/Schluff sowie präquartäre Kiese und Sande). Aufgabe des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe ist es, das Abgrabungsgeschehen nichtenergetischer Rohstoffe zukünftig auf möglichst ergiebige und möglichst konfliktarme Räume zu lenken.

Bis zum 13. Februar liegt der dritte Planentwurf aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Bezirksregierung Köln abgegeben werden.

Das Abrufen der Beteiligungsunterlagen sowie das Abgeben von Stellungnahmen ist über den folgenden Link möglich: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010087