Personen, die im Ortsteil wohnen, erhalten Ende August ein gesondertes Informationsschreiben, um ihre Personalausweise und unter Umständen ihre Zulassungsbescheinigungen I und Fahrzeugscheine im Bürgerbüro der Stadt Erkelenz zwecks Anschriftenänderung vorzulegen.
Im Zeitraum vom 1. September bis 30. November 2024 verzichten der Kreis Heinsberg und die Stadt Erkelenz auf die Erhebung der Verwaltungsgebühren, die für die Anschriftenänderung für gewöhnlich anfallen.
Für die Anschriftenaktualisierungen wird das Bürgerbüro zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten noch Sonderöffnungszeiten anbieten. Diese werden im Informationsschreiben Ende August mitgeteilt.