Wappen
Genehmigungspflicht für die Verwendung der Wappen
- Wappen der Stadt Erkelenz
Die Verwendung des Wappens ist genehmigungspflichtig.
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008, Paragraph 2 (4): „Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Zustimmung des Rates. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen ohne Zustimmung des Rates verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro bei vorsätzlicher und bis zu 250,00 Euro bei fahrlässiger Zuwiderhandlung geahndet werden.“ Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 15.12.2010 eine Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz erlassen. - Wappen des Kreises Heinsberg
Die Verwendung des Wappens bedarf der Genehmigung des Kreises Heinsberg.
Keine Genehmigungspflicht besteht für
- Wappen des ehemaligen Kreises Erkelenz sowie
die ehemaligen Gemeinden Gerderath, Kückhoven, Lövenich und Schwanenberg
Ehemaliger Kreis Erkelenz
Das Wappen zeigt in Gold (Gelb) ein rotes Lilienkreuz, dessen Mitte mit
einer blauen Flachsblüte belegt ist. Der goldene Schildgrund weist auf
den Anteil des Kreisgebietes am fruchtbaren niederrheinischen Lößgebiet
hin. Das Lilienkreuz ist Sinnbild für Beziehungen zum Aachener
Marienstift seit dem 10. Jahrhundert. Die Flachsblüte erinnert an den
früher ausgedehnten Flachsanbau im Kreisgebiet. Das Wappen war durch Urkunde des Innenministers NRW vom 09.05.1955 verliehen worden und verlor mit der Bildung des neuen Kreises Heinsberg seine Gültigkeit. |
Kreis Heinsberg
Das Wappen ist geteilt und oben gespalten; oben vorn in Rot ein
gekrönter, zweigeschwänzter silberner (weißer) Löwe, hinten in Gold
(Gelb) ein schwarzer Löwe; unten in Silber (Weiß) ein schwebendes
liegendes rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen
Flachsblüte. Der Kreis Heinsberg wurde aufgrund des
Neugliederungsgesetzes vom 14. Dezember 1971 aus dem bisherigen Kreis
Erkelenz und dem Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg gebildet. Bei den
im neuen Kreiswappen zusammengefassten Symbolen handelt es sich um den
Heinsberger (silbernen) Löwen, den die Herren von Heinsberg im 13.
Jahrhundert in ihrem Wappen führten, den Jülicher (schwarzen) Löwen, der
dem Wappen der Stadt Geilenkirchen aus dem Jahre 1556 entnommen ist,
und das Lilienkreuz mit Flachsblüte aus dem Wappen des ehemaligen
Kreises Erkelenz. Das Wappen wurde vom Regierungspräsidenten Köln mit Urkunde vom 3. September 1973 genehmigt. |
Ehemalige Gemeinde Gerderath
Das Wappen zeigt in Grün eine silberne (weiße) bewurzelte Eiche. Der gerodete Eichenstamm mit Wurzeln - Attribut des Pfarrpatrons St. Christophorus -weist auf den Ort als typische mittelalterliche Rodungssiedlung hin. Genehmigung durch Urkunde vom 8. Mai 1967. | |
Ehemalige Gemeinde Kückhoven
Das Wappen ist gespalten: vorn in Blau ein goldener (gelber)
rotbezungter undbewehrter Löwe, hinten in Gold (Gelb) drei (2:1) grüne
Kleeblätter. Grundlage ist das Wappen der Herren von Kückhoven. Genehmigung durch Urkunde vom 2. Januar 1935. | |
Ehemalige Gemeinde Lövenich
Das Wappen zeigt in schwarz einen aufgerichteten, rotbezungten goldenen
(gelben) Löwen, der in den Pranken einen silbernen (weißen) gotischen
Turm hält; oben links und unten rechts und links begleitet von einer
Hopfenblüte in Silber (Weiß). Das Wappenbild geht zurück auf das jüngere
Lövenicher Gerichtssiegels des 16. Jahrhunderts. Es zeigt den Jülicher
Löwen, begleitet von Hopfenblüten als Hinweis auf den Hopfenanbau in
früherer Zeit. Genehmigung durch Urkunde vom 15. April 1955. |
Ehemalige Gemeinde Schwanenberg
Das Wappen zeigt unter einem silbernen (weißen) Schildhaupt, darin ein
roter Wechselzinnenbalken, in Blau einen silbernen (weißen) Schwan, der
auf einem silbernen (weißem) Dreiberg steht. Das Wappen weist auf die
frühere Zugehörigkeit von Schwanenberg zum Reichsgut Wickrath hin. Der
Doppelzinnenbalken entstammt dem Wappen der einstigen Grundherren von
Quadt. Der Schwan bezieht sich auf den Ortsnamen. Genehmigung durch Urkunde vom 10. April 1969. |