Fahrradfreundliche
Stadt Erkelenz
Die Stadt Erkelenz legt eine besondere Aufmerksamkeit auf den Rad- und Fußverkehr.
Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) für Erkelenz steht die Erkenntnis, dass der Radverkehr nicht zuletzt auch Teil einer besonderen Lebensqualität ist. In den letzten Jahren hat die Stadt Erkelenz die Förderung des Radverkehrs deshalb intensiviert. Seitdem wurden bereits viele im VEP vorgeschlagene Maßnahmen umgesetzt.
Die Stadt Erkelenz trägt das Prädikat „Fahrradfreundliche Stadt“. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, das Radverkehrsnetz noch weiter auszubauen. Von den Ortsteilen in die Innenstadt sind es oftmals nur kurze Wege, die Radfahrende bequem entweder auf meist asphaltierten Wirtschaftswegen oder auf den Radwegen zurücklegen können. Die Voraussetzungen für die Benutzung des Fahrrades im Alltag ist stadtstrukturell günstig: alle Ortsteile liegen nur einen bis acht Kilometer von der Innenstadt entfernt.
Fahrradwege-Netz im Stadtgebiet
Ein durchgängiges Wegenetz, das die Ortschaften mit der Innenstadt noch stärker verbindet und Fahrradfahren im Stadtkern sicherer macht, ist die Idee hinter dem Fahrrad-Routennetz, welches im Jahr 2022 beschlossen wurde.
Das Konzept bildet eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs und die weitere Verkehrsplanung der Stadt Erkelenz. Konkrete Maßnahmen und bauliche Änderungen werden vorab mit den Anliegenden besprochen und immer noch einmal politisch beschlossen, bevor sie umgesetzt werden.
Mehr Informationen zum Fahrrad-Routen-Netz
Das Fahrrad-Routennetz legt Routen fest, auf denen Radfahrende schnell, sicher und komfortabel von A nach B kommen. Die Fahrradrouten sollen ein flächendeckendes und störungsarmes Verkehrsnetz zwischen allen Ortschaften und der Erkelenzer Innenstadt bilden.
Um das Fahrrad-Routennetz umzusetzen, werden im Konzept verschiedene Ideen vorgeschlagen, wie der Radverkehr in Zukunft geführt werden soll. Mögliche Verkehrsführungen sind bauliche Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche. Auch mögliche Konflikte mit parkenden Fahrzeugen werden im Konzept thematisiert.
Das Konzept wurde im Frühjahr 2022 in den politischen Ausschüssen vorgestellt und konnte im April von Interessierten online beurteilt werden. Im Sommer wurden Ergänzungen und Änderungen in das Konzept eingearbeitet, es gab Abstimmungen mit dem Kreis Heinsberg, der WestVerkehr und der Erkelenzer Arbeitsgemeinschaft Rad- und Fußverkehr.
Im September 2022 wurde das Konzept des Fahrrad-Routennetzes als Grundlage für verschiedene Baumaßnahmen in den politischen Gremien der Stadt Erkelenz beschlossen.
Radwege und Regeln
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert auch von Radfahrenden, dass sie sich an wichtige Grundregeln halten. Gegenseitige Rücksicht und Vorsicht sind die wichtigsten Regeln und unmittelbar im §1 der Straßenverkehrsordnung verankert. Wichtig und immer wieder Konfliktpunkt ist auch: Gehwege (außer für Kinder bis 10 Jahre) sind für Radfahrende tabu, genauso wie das Befahren von Radwegen entgegen der Fahrtrichtung.
Radfahrende sind Teil des normalen Straßenverkehrs. Auf den meisten Straßen fahren sie deshalb gemeinsam mit den Autos auf der Fahrbahn. Nur, wenn es nötig ist, werden Radwege eingerichtet. Die Radwegebenutzungspflicht ist in Erkelenz an vielen Stellen aufgehoben worden. Zur Verdeutlichung werden temporär Hinweisschilder mit "Benutzungspflicht des Radweges ist aufgehoben!" aufgestellt.
Die Fußgängerzonen in Erkelenz (Aachener Straße, Markt, Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg) sind zur Mitbenutzung durch Radfahrende freigegeben. Fahren Sie nur Schrittgeschwindigkeit! Fußgänger*innen haben Vorrang! Wenn es zu voll und zu eng wird, müssen Sie von Ihrem Fahrrad absteigen! Im Flyer "Gemeinsam mobil" wirbt die Stadt Erkelenz für ein friedliches Miteinander.
Weitere Informationen sind im Flyer "Radweg oder Straße" zusammengestellt.
Rücksicht nehmen
- Fahren Sie in der freigegebenen Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit.
- Verzichten Sie auf knappes Überholen.
- Nehmen Sie allgemein Rücksicht auf alle, die zu Fuß unterwegs sind und schalten Sie lieber einen Gang zurück.
- Sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit dafür, dass Sie gesehen werden, indem Sie das Licht einschalten, helle Kleidung und einen Fahrradhelm tragen.
- Telefonieren Sie nicht während der Fahrt.
- Hören Sie keine Musik über Kopfhörer.
- Nutzen Sie vorhandene Radwege nur in der vorgeschriebenen Richtung (Rechts-Fahr-Gebot!)
Radwege mit Benutzungspflicht
- Radweg mit Benutzungspflicht
Radfahrende müssen sie benutzen (aber im Regelfall nur in der richtigen Fahrtrichtung)
Der Radfahrstreifen ist ein Bereich auf der Fahrbahn getrennt durch einen breiten Strich. Ausschließlich für den Radverkehr; in einzelnen Fällen zusätzliche Freigabe für Busse oder andere. - gemeinsamer Fuß-/Radweg
Mischfläche, die zu Fuß oder mit dem Rad benutzt wird. Radfahrende müssen hier besonders Rücksicht nehmen. - getrennter Fuß-/Radweg
nebeneinander, unterschiedliche Beläge oder Linie möglich. - Zweirichtungsradweg
Radwege dürfen grundsätzlich nur in einer Richtung (Fahrtrichtung rechts) befahren werden, es sei denn, sie sind durch eine zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet. Radwege und kombinierte Fuß- und Radwege können durch ein Zusatzschild auch als Zweirichtungsradwege gekennzeichnet sein. Dann sind sie auch gegen die Fahrtrichtung benutzungspflichtig.
- Radweg mit Benutzungspflicht
Radwege ohne Benutzungspflicht
Der Bereich auf der Fahrbahn, der durch einen schmalen, unterbrochenen Strich getrennt ist, stellt für Radfahrende ein Angebot ohne Benutzungspflicht dar.
Darf von Autos „im Bedarfsfall“ auch überfahren werden.
Gekennzeichnet durch Fahrradzeichen auf der Fahrbahn.
Das Parken von Autos ist hier verboten!
Beachten Sie: Schutzstreifen dürfen nie auf der linken Straßenseite befahren werden!Ebenso gibt es baulich angelegte und optisch erkennbare Radwege (Roteinfärbung, Piktogramme), deren Benutzung freigestellt ist. Sie bieten den Radfahrenden eine Alternative zur Benutzung der Fahrbahn.
Man erkennt sie daran, dass keine blaue Beschilderung vorhanden ist.Fahrrad frei!
- Fahrrad frei! - Geöffnete Einbahnstraße
Die meisten Einbahnstraßen in Erkelenz sind mittlerweile für den Radverkehr auch gegen die Einbahnrichtung freigegeben.
Sie sind erkennbar mit den Schildern "Fahrrad frei" an beiden Enden der Einbahnstraße.
- Fahrrad auf Gehwegen
Auf diesen Wegen sind die Radfahrenden Gäste auf dem Fußweg. Sie müssen besondere Rücksicht auf andere, insbesondere alle, die zu Fuß unterwegs sind, nehmen.
- Sackgasse
Sonderschild für Sackgassen mit Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrenden und als Durchgangsweg.
- vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
Radfahrende dürfen auch anders weiterfahren als der Abbiegepfeil dem Autoverkehr vorschreibt.
- Fahrrad frei! - Geöffnete Einbahnstraße
Markierungen
Manchmal gibt es rote Einfärbungen der Fahrbahn, vor allem bei Querungen (wie hier Nordpromenade/Ecke Roermonder Straße), aber auch bei Radfahrstreifen und Schutzstreifen.
Die Einfärbung hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung, wird aber punktuell zur Erhöhung der Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden eingesetzt.An manchen Kreuzungen, beispielsweise auf der Tenholter Straße, der Gerhard-Welter-Straße oder der Goswinstraße, gibt es Aufstellflächen für Radfahrende. Der vordere Bereich ist mit einem Piktogramm für Radfahrende reserviert. Radfahrende dürfen sich vor die Autos aufstellen, damit sie im Blickfeld anfahren und unter Umständen abbiegen können.
Die erste Fahrradstraße im Kreis Heinsberg entsteht in Erkelenz!
Fahrradstraßen in Erkelenz
Die erste Fahrradstraße in Erkelenz entsteht auf der Westpromenade. Bei Fahrradstraßen wird die gesamte Fahrbahn zum Radweg, der Radverkehr genießt auf diesen Straßen Vorrang. Kraftfahrzeuge können mit einer entsprechenden Beschilderung auf den Fahrradstraßen zugelassen werden.
Westpromenade wird zur Fahrradstraße - diese Regeln gelten
Auf der Westpromenade ist auch in Zukunft der Kraftfahrzeugverkehr zugelassen. Das Autoparken ist weiterhin erlaubt. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.
Der Radverkehr hat auf der Westpromenade Vorrang:
- Radfahrende dürfen auf der Westpromenade nebeneinander fahren
- Radfahrende geben das Tempo vor und dürfen nicht bedrängt werden
- Radfahrende dürfen nur mit einem Abstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden
Weitere Informationen zum Thema Fahrradstraßen in Erkelenz erhalten Sie im Flyer Fahrradstraßen in Erkelenz (pdf).
Wegweisung und Knotenpunktsystem
Die umfangreiche Radwege-Beschilderung im Erkelenzer Stadtgebiet zeigt den möglichst sicheren und komfortabelsten Weg für Radfahrende auf. Installiert wurde das landesweite Radverkehrsnetz NRW. Das Radwanderwegenetz des Kreises Heinsberg mit der Zielbeschilderung und dem Knotenpunktsystem ist hierin implementiert worden. Erkennbar ist das System an den rot-weißen Pfeil-, Tabellen- und Zwischenwegweisern. An den Knotenpunkten stehen den Radwandernden weitere Orientierungstafeln zur Verfügung.
Fahrrad-Abstellanlagen
Da Fahrradständer an jedem Zielpunkt des Radverkehrs erforderlich sind, hat die Stadt Erkelenz begonnen, die Innenstadt und zentrale Orte in den Dörfern mit Fahrradparkplätzen auszustatten. Ziel ist eine dezentrale und flächendeckende Versorgung mit Abstellanlagen. Inzwischen gibt es hier - vor allem an verschiedenen öffentlichen Einrichtungen – zahlreiche überdachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, deren Anzahl noch weiter ausgebaut wird.
Fahrrad-Reparaturstationen
In Erkelenz gibt es an drei Standorten Fahrrad-Reparaturstationen:
- Bahnhof Erkelenz, Freiheitsplatz in Kombination mit einem Fahrradverleih
- Johannismarkt in Kombination mit einer E-Bike Ladestation / Schließfächer und Fahrradverleih
- Haus Hohenbusch, Hohenbuscher Straße
An den Fahrradreparaturstationen sind kleinere Reparaturen vor Ort möglich. Die Stationen sind für alle zugänglich. Die grundlegenden Werkzeuge für kleinere Reparaturen, beispielsweise ein Inbusschlüsselset oder Schraubendreher, sind an Stahlseilen befestigt. Auch eine Luftpumpe ist vorhanden. Es handelt sich um Selbstbedienungs-Fahrrad-Reparaturstationen.
Erkelenzer "Fahrradbotschafter"
Seit 2011 ernennt der Bürgermeister Erkelenzer "Fahrradbotschafter". Viele Menschen aus Erkelenz gehören mit ihrem Fahrrad zum Stadtbild dazu. Sie werben für das Fahrradfahren, engagieren sich oftmals ehrenamtlich und tragen so maßgeblich dazu bei, das Fahrradfahren noch populärer zu machen. Die Stadt Erkelenz freut sich, dass so für das Fahrrad als ein flexibles und umweltfreundliches Verkehrsmittel geworben wird. Mehr Menschen in unserer Stadt werden durch das gute Beispiel der "Fahrradbotschafter" motiviert, öfter das Fahrrad zu benutzen. Das Radfahren erhält eine höhere Präsenz und Akzeptanz.
Erkelenzer "Fahrradbotschafter"
- Heinz Dickert, 2011
- Gerd Helfer, 2011
- Josef Phlipsen, 2012
- Markus Wilmer, 2012
- Bernadette Platzbäcker, 2013
- Wolfgang Bagusche, 2013
- Erika Dickert, 2014
- Dagmar Husemann, 2014
- Helma Horbach-Schmitz, 2015
- Peter Lenzen, 2015
- Markus Forg, 2017
- Conny Boxberg, 2019
- Renate Brockers, 2019
- Susanne Grünter, 2022
- Ansgar Lurweg, 2022
Finanzielle Förderung des Radverkehrs
Für die Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung zur Nutzung des Fahrrads erhält die Stadt Erkelenz Fördermittel aus der Förderrichtlinie "Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah)". Die Förderrichtlinie dient zur Umsetzung des Aktionsplans Nahmobilität.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte NRW (AGFS) erhält die Stadt Erkelenz zusätzliche Förderzugänge.
Aus Mitteln der Förderrichtlinie hat die Stadt Erkelenz Veranstaltungen rund ums Fahrrad mitfinanziert, zum Beispiel das Stadtradeln oder die Europäische Mobilitätswoche und das Bike'n'BBQ. Unter anderem erhielt die Stadt Erkelelnz Fördermittel für die Errichtung von fest installierten und mobilen Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradreparaturstationen.