Entwicklung Tiny House Siedlung

Entwicklung einer Tiny House Siedlung in Erkelenz

Im September vergangenen Jahres beschloss der Rat der Stadt Erkelenz, dass wir die Entwicklung und Realisierung einer Siedlung für Kleinwohnformen anstreben sollen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die politischen Gremien könnte sich die Fläche, auf der eine mögliche Kleinwohnsiedlung entstehen könnte, am Mennekrather Kirchweg befinden. Diese  soll ab Sommer 2025 erschlossen werden. Dazu hat bereits am 26. März im Foyer der Stadthalle ein Workshop stattgefunden.

Der erste Workshop

Der Workshop wurde mit Unterstützung des tinyways e.V.  durchgeführt und in vier Arbeitsstationen gegliedert. An der Station „Nachhaltiges Wohnen und ökologische Bauweisen“ wurde der Wunsch deutlich, dass die Energieversorgung über erneuerbare Energien gewährleistet werden soll. Ebenso wurde hier über den Einsatz ökologischer Baustoffe und eine mögliche Regenwassernutzung gesprochen. Die Station „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ war geprägt von dem Wunsch nach stufenlosen Zugängen und einer guten Anbindung zur örtlichen Infrastruktur. Beim Thema „Mehrgenerationen-Wohnen“ kam der Wunsch nach gemeinschaftlich nutzbaren Räumen auf. Die Station „Minimalismus und Wohnqualität“ verdeutlicht: Grundstücke mit etwa 200qm Grundstück und 75-90qm Wohnraum wären sinnvoll. Auch zweigeschossige Bauten sollen möglich sein.

Die Fläche soll sich im noch zu erschließenden Baugebiet Mennekrather Kirchweg befinden. Aktuell gibt es dort zwei Flächen, auf denen die Tiny House Siedlung errichtet werden könnte. Die Flächen sind 2450 qm bzw. 3300 qm groß. Die Vorteile an diesem Standort sind vielfältig: Der Standort ist innenstadtnah, außerdem befinden sich eine Apotheke, ein Supermarkt und Discounter in unmittelbarer Nähe.

Rahmenbedingungen

Die Fläche soll an einen Investor oder eine Baugemeinschaft verkauft werden. Im Sommer sollen die Vergabebedingungen zum Verkauf der städtischen Grundstücke im Baugebiet Mennekrather Kirchweg festgesetzt werden. Die Stadtverwaltung hat mit dem Planungsrecht und der Auswahl der Fläche lediglich die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Errichtung von Gebäuden geschaffen. Die konkrete Entwicklung von Kleinwohnsiedlungen oder Siedlungsformen soll durch Projektentwickler, geeignete Bauträger oder Investoren umgesetzt werden.