Grundstücke und Liegenschaften
Die Entwicklung von Gewerbegebieten und Wohnbaugebieten ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Erkelenz.
Bevor städtische oder private Bauprojekte in Gewerbe- bzw. Wohnbaugebieten realisiert werden können, müssen die stadtplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Darüber hinaus sind zunächst vielfach Grundstückskäufe erforderlich. Deshalb kauft die Stadt Erkelenz regelmäßig Flächen oder schließt Tauschverträge ab, bei denen die Stadt eigene Grundstücke als Gegenleistung einbringt.
Anschließend müssen die Gebiete entwickelt werden. Das bedeutet, dass beispielsweise mit Kanal- und Straßenbauarbeiten zunächst die grundlegende Infrastruktur des Gebietes geschaffen wird.
Die Stadt erhebt für erstmalige Ausbauten von öffentlichen Verkehrsflächen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Diese werden in der Erschließungsbeitragssatzung erläutert. Für Erneuerungen und Verbesserungen von Verkehrsflächen werden Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Straßenbau und Verkehrsanlagen.
Die Entwicklung, Baureifmachung und Vermarktung von preiswertem Wohnbauland wird von der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (GEE) übernommen und koordiniert. Die GEE wurde 1998 gegründet und hat seitdem über 1.500 Baugrundstücke entwickelt.
Wenn Sie Interesse an einem Grundstück in einem Wohnbaugebiet haben, finden Sie auf der Webseite der GEE umfassende Informationen zu aktuellen und zukünftigen Baugebieten. Außerdem können Sie sich in Interessentenlisten eintragen.
Bauland in Baulücken
Außer den Baugrundstücken in Neubaugebieten besteht vielfach Bauland in Baulücken, das in unregelmäßigen Abständen von der Stadt Erkelenz ermittelt wird. In den Dokumenten zum Download finden Sie Erstinformationen über Bauland in Baulücken.
Die Darstellung des Baulandpotenzials in Baulücken der größeren Siedlungsbereiche im Stadtgebiet Erkelenz ist eine unverbindliche Zusammenstellung unbebauter Grundstücke bis in der Regel 2.000 m² Größe in Wohn- oder Mischgebieten. Daten zu den Grundstücken werden nicht veröffentlicht, es handelt sich nicht um ein Baulandkataster i.S.d. § 200 BauGB. Die Grundstücke wurden im Jahr 2016 erhoben und 2021 auf Aktualität überprüft. Es besteht keine Gewähr für eine Vollständigkeit.
Das Bauland in Baulücken befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Erkelenz!
Weitergehende Informationen zu Eigentumsverhältnissen und sonstige grundstücksbezogene Fragen müssen selbstständig ermittelt werden. Die Stadt Erkelenz erteilt keine Auskünfte über diejenigen, die die Grundstücke besitzen.
Die Darstellung eines Grundstückes begründet keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich nach den örtlich und aktuell gültigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Auskünfte zur Bebaubarkeit von Grundstücken erteilt die Bauaufsicht (bauaufsicht@erkelenz.de) der Stadt Erkelenz. Planungsrechtliche Auskünfte über Grundstücke erteilt das Planungsamt (planungsamt@erkelenz.de) der Stadt Erkelenz.
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert gibt Auskunft über durchschnittliche Grundstückswerte innerhalb vordefinierter Zonen. Über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Deutschland kann der Bodenrichtwert eines Grundstücks eingesehen werden.
Vermietung und Verpachtung
Die Stadt Erkelenz ist auch privatrechtlich tätig, da sie Eigentümerin von Ackerflächen und Mietobjekten ist. Diese Liegenschaften können von der Stadt Erkelenz jedoch nicht selbst bewirtschaftet werden. Um sie einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zuzuführen, werden die Ackerflächen in Form von jährlichen Landpachtverträgen verpachtet. Die Mietobjekte werden an Wohnungssuchende vermietet.
Verpachtung von Ackerland
Die verpachteten Ackerlandflächen umfassen insgesamt eine Fläche von etwa 35 Hektar und sind in Form von rund 80 Landpachtverträgen verpachtet. Die Flächen verteilen sich auf 13 verschiedene Gemarkungen.
Dieses Grundvermögen der Stadt Erkelenz hat eine weitreichende Bedeutung hinsichtlich notwendiger Tauschflächen für Landwirt*innen, die aufgrund von Gewerbeansiedlungen oder der Schaffung von Wohnbaugebieten Teile ihrer Ackerflächen abgeben und auf die Bereitstellung von Ersatzflächen angewiesen sind.
Vermietung
Die vorhandenen Mietobjekte befinden sich in ihrer Mehrzahl in Gebäuden von Mehrzweckhallen, Feuerwehrgerätehäusern und Kindergärten. Wenige Objekte sind freistehende Mehr- oder Einfamilienhäuser.
Mit dem Handlungskonzept Wohnen als Grundlage tritt die GEE erstmals selbst als Investorin im Bereich des sozialen Wohnungsbaus auf. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit zehn öffentlich geförderten Wohnungen im Oerather Mühlenfeld. Fördermittel für den Bau sind bereits beantragt. Angestrebter Baubeginn ist im Jahr 2023.
Vier weitere Grundstücke im Oerather Mühlenfeld West haben den sozialen Wohnungsbau als Auflage für den Kauf.