Strukturwandel und Braunkohle
Das Rheinische Revier umfasst die Region rund um die drei Braunkohletagebaue Garzweiler, Hambach und Inden. 20 Kommunen grenzen direkt an die Tagebaue an oder sind Standorte von Braunkohlekraftwerken. Zum Rheinischen Revier gehören der Kreis Heinsberg, der Rhein-Kreis Neuss, der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Kreis Düren sowie die StädteRegion Aachen und die kreisfreie Stadt Mönchengladbach.
Das Stadtgebiet der Stadt Erkelenz ist Teil des Rheinischen Braunkohlenreviers und durch die Abbaggerung von Braunkohle im Tagebau Garzweiler II im östlichen Teil der Stadt unmittelbar betroffen. Der Braunkohlentagebau Garzweiler II bezeichnet das Abbauvorhaben, welches die RWE Power AG ab dem Jahr 2006 an den vorhandenen Tagebau Garzweiler I anschließt.
Landesplanerische Grundlage für den Bergbau ist der Braunkohlenplan, der in einem besonderen Verfahren vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln aufgestellt wird. Der Braunkohlenplan Garzweiler II wurde mit Erlass vom 31. März 1995 des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Aktuelle Entwicklungen
Am 4. Oktober 2022 veröffentlichten der Bund, das Land NRW und RWE Power AG ein sogenanntes Eckpunktepapier, das den vorgezogenen Braunkohleausstieg auf das Jahr 2030 konkretisiert. Mit der Abkehr vom Braunkohleabbau bis spätestens 2030 steht die Region vor der Herausforderung, die Energieversorgung umzugestalten. Rechtlich normiert wurde diese Absichtserklärung in einer Leitentscheidung, die am 19. September 2023 vom Landeskabinett beschlossen wurde. Zu dieser Leitentscheidung hatte sich der Rat der Stadt Erkelenz bereits im Vorfeld positioniert. Mit Beschluss des Rates vom 29. März 2023 wurde das Positionspapier an das Land NRW übersandt.
Für Erkelenz bedeutet der vorgezogene Kohleausstieg aus der Braunkohle, dass die Ortschaften des sogenannten dritten Umsiedlungsabschnitts (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath) und drei Feldhöfe (Roitzer Hof, Weyer Hof, Eggerather Hof) erhalten bleiben können. Damit wird ein deutlich geringerer Anteil des Stadtgebiets bergbaulich in Anspruch genommen.
Leitentscheidungen dienen als Basis für die Aufstellung neuer oder die Änderung bestehender Braunkohlenpläne durch den Braunkohlenausschuss. Aber: Räumlich konkretisierte und (raumordnungs-)rechtlich verbindliche Planung ist Aufgabe des Braunkohlenausschusses der Bezirksregierung Köln.
Was kommt nach dem Tagebau?
Nach dem Tagebauende verbleibt aufgrund des Massendefizits durch den Abbau der Kohle und die Verkippung des Abraums im Tagebau ein Restloch, das als See entwickelt wird. Der See wird etwa eine Fläche von 2.260 Hektar und eine Tiefe von 165 Metern haben. Die Befüllung des Sees über eine Rheinwassertransportleitung erfolgt voraussichtlich Mitte der 2030er Jahre nach Erfüllung der bergbaulichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen.
Weitere Informationen zur Zukunft nach dem Tagebau erhalten Sie unter Revitalisierung und Zukunftsperspektiven.