Namensfindung

Prozess zur Umbenennung der Dörfer

Prozess zur Umbenennung der Dörfer

Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird 2030 (spätestens 2033) abgeschlossen sein. Das Ende des Tagebaus Garzweiler II wird somit vorgezogen. Aufgrund der Regelungen der Leitentscheidung aus Jahr 2023 bleiben die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath erhalten. Sie befinden sich allerdings seit 2016 in der Umsiedlung.


Aktuell und bis zum Abschluss der offiziellen Umsiedlung am 30. Juni 2026 tragen sowohl die alten Dörfer als auch die Umsiedlungsstandorte dieselben Namen. Am Umsiedlungsstandort werden die Namen um den Zusatz „neu“ ergänzt. 


Um ab Juli 2026 nicht mehrere Orte mit demselben Namen auf dem Erkelenzer Stadtgebiet zu haben, muss eine Lösung für die Namensgebung der alten und neuen Orte des dritten Umsiedlungsabschnitts gefunden werden. In den politischen Gremien der Stadt Erkelenz wurde Mitte 2024 über den Prozess zur Namensgebung diskutiert.


Das Verfahren

Im Juli 2024 hat der Rat der Stadt Erkelenz Folgendes beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Namensgebung am Umsiedlungsstandort und in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts vorzubereiten. Hierbei werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Umsiedlungsstandorts und der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts über eine Postwurfsendung beteiligt. In der Arbeitsgruppe Tagebau werden hiernach Namensvorschläge erarbeitet, die den politischen Gremien als Basis für die spätere Beschlussfassung dienen.“


Innerhalb des Verfahrens muss entschieden werden, welche Dörfer neue Namen erhalten sollen. Gleichzeitig steht zur Diskussion, ob Unterwestrich und Oberwestrich ihre bisherigen Namen beibehalten und der am Umsiedlungsstandort bereits etablierte gemeinsame Name „Westrich“ übernommen wird, da beide Orte dort zusammengeführt wurden.

Zeitstrahl zum Verfahren zur Umbenennung der Dörfer

Die betroffene Bürgerschaft in den Umsiedlungsstandorten und diejenigen, die noch in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnittes leben, sollen eng in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Ziel ist es, gemeinsam eine tragfähige und für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu entwickeln, die den historischen, emotionalen und praktischen Aspekten dieser besonderen Situation Rechnung trägt.


1. Bürgerbeteiligung

Für die Namensänderung wurde ein strukturierter Prozess entwickelt. Die Betroffenen sind eingeladen, sich aktiv am Prozess der Namensfindung zu beteiligen. Hierzu wurde ein Dialog an die betroffenen Haushalte verteilt. Über ein Rücksendeformular können Namensvorschläge eingereicht werden. Alternativ können Vorschläge per Mail an umbenennung@erkelenz.de übermittelt werden.


2. Sitzung Arbeitsgruppe Tagebau - Vorschläge diskutieren

Nach Ablauf der Einsendefrist werden alle eingereichten Vorschläge dokumentiert und für die Sitzung der Arbeitsgruppe Tagebau am 29. April 2025 vorbereitet. An diesem Tag werden aus allen eingereichten Vorschlägen die drei besten Vorschläge pro Ortschaft ausgewählt. Die von der Namensänderung betroffene Bürgerschaft ist eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und beim Arbeitsgruppentreffen über die Vorschläge zu diskutieren. Über das genaue Verfahren zur Anmeldung werden wir Sie rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Erkelenz informieren. Eine vorherige Anmeldung hilft uns die Arbeitsgruppe besser planen zu können.


3. Beschluss über Namen

Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge werden anschließend in der Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und Landfolge am 5. Mai 2025 vorgestellt. Der Ausschuss wird die Namen bewerten und eine Beschlussempfehlung an den Rat geben. Die endgültige Entscheidung über die neuen Dorfnamen trifft der Rat in seiner Sitzung am 14. Mai 2025.

Im weiteren Verlauf ist die Anpassung der Straßennamen zu prüfen.


4. Offizielle Umbenennung

Die Umbenennung wird schließlich zum 1. Juli 2026 offiziell in Kraft treten.