Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath: Drohnenaufnahme

Umsiedlung

Umsiedlungen in Erkelenz

Durch den Abbau von Braunkohle im Tagebau Garzweiler II und die damit verbundene Inanspruchnahme von Flächen, auf denen Dörfer stehen, müssen Dörfer und ihre Bewohnerschaft umgesiedelt werden. Die Umsiedlung der vom Braunkohlenbergbau betroffenen Ortschaften erfolgt auf Grundlage von Braunkohlenplänen.
Verschiedene Erkelenzer Dörfer liegen im Einzugsbereich des Braunkohlentagebaugebiets Garzweiler II und mussten oder sollten dem Abbaufortschritt des Tagebaus folgend umgesiedelt werden.

Im Stadtgebiet Erkelenz gibt es daher insgesamt drei Umsiedlungsstandorte:

  1. Immerath (neu)
  2. Borschemich (neu) sowie
  3. Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath (neu)

Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht die räumlichen Verlagerungen der Dörfer.

Aktuelle Umsiedlung: Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich, Berverath

Der Zeitraum für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath begann am 1. Dezember 2016 (Umsiedlungsbeginn). Als Umsiedlungsstandort wurde nördlich des Ortsteils Borschemich eine Fläche von 56,7 Hektar festgelegt. Mit einer deutlichen Mehrheit von 67 Prozent wählten die Einwohner*innen den Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord.

In einem moderierten Planungsverfahren zur Umsiedlung der Orte wurde mit den Umsiedler*innen gemeinsam das Modell der benachbarten gemeinsamen Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath abgestimmt und ein städtebaulicher Entwurf für den gewählten Umsiedlungsstandort entwickelt, der Grundlage für die Bauleitplanung war. Dies geschah in breitem Konsens unter intensiver Beteiligung der Betroffenen.

Mittlerweile ist die Umsiedlung weit fortgeschritten. Alle Baugrundstücke sind erschlossen, die Infrastruktur und die Ortsrandeingrünung wurden fertiggestellt und der Endausbau wurde begonnen.

Mit dem Eckpunktepapier vom 4. Oktober 2022 verständigten sich Bund, das Land NRW und RWE auf den vorgezogenen Braunkohleausstieg 2030 und den Erhalt der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts  und damit von Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath. Die entsprechende Leitentscheidung zum Eckpunktepapier wurde Mitte September 2023 verabschiedet.

Postanschriften der Umsiedlungsstandorte: Bis zum Wegfall namensgleicher Straßen im Altort durch die bergbauliche Inanspruchnahme führen die Straßennamen im Umsiedlungsstandort den Zusatz „neu“.

Beispiel
Paul Mustermann
Am Kirchenkamp (neu) Hausnummer
41812 Erkelenz


Abgeschlossene Umsiedlung: Borschemich

Die Umsiedlung des Ortsteils Borschemich startete am 1. Juli 2006 und wurde im September 2016 abgeschlossen. Der Umsiedlungsstandort mit einer Größe von 34 Hektar befindet sich im Norden der Erkelenzer Kernstadt und rund neun Kilometer von der alten Ortslage entfernt. Mehr als die Hälfte der Umsiedler*innen zog an den gewählten Umsiedlungsstandort.

Die bergbauliche Inanspruchnahme von Borschemich durch den Tagebau Garzweiler II erfolgte im Jahr 2015. Mit der bergbaulichen Inanspruchnahme ist die Möglichkeit des systematischen Rückbaus des Dorfes eingeleitet worden.

Abgeschlossene Umsiedlung: Umsiedlung von Immerath, Lützerath und Pesch

Die gemeinsame Umsiedlung startete am 1. Juli 2006 und wurde im April 2017 offiziell abgeschlossen. Immerath (neu) liegt westlich von Kückhoven und etwa acht Kilometer vom Altstandort entfernt. Mehr als die Hälfte der Umsiedler*innen zog an den gewählten, etwa 35 Hektar umfassenden Umsiedlungsstandort.

Die bergbauliche Inanspruchnahme durch den Tagebau Garzweiler II erfolgte von Pesch im Jahr 2009, von Immerath im Jahr 2017 und von Lützerath 2019. Mit der bergbaulichen Inanspruchnahme ist die Möglichkeit des systematischen Rückbaus der Dörfer eingeleitet worden.

Fragen und Antworten zum Thema Umsiedlung

Folgend finden Sie häufig gestellte Fragen zur Umsiedlung und ihre Antworten.

  • Was ist eine Umsiedlung?

    Im Rheinischen Revier wird das Konzept der gemeinsamen Umsiedlung verfolgt. Dies ermöglicht den Einwohner*innen, gemeinsam innerhalb eines begrenzten Zeitraums (Umsiedlungszeitraum) an einen von ihnen mitausgewählten und mitgeplanten Standort (Umsiedlungsstandort) umzusiedeln und dort die Dorfgemeinschaft weiterzuführen.

    Erfahrungsgemäß wird für eine gemeinsame Umsiedlung ein Zeitraum von etwa zehn Jahren benötigt. Davor liegen etwa fünf bis sechs Jahre für die planerische Vorbereitung und Erschließung der Umsiedlungsstandorte.

  • Was bedeutet Sozialverträglichkeit im Kontext der Umsiedlung?

    Nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes NRW wird innerhalb dieser Braunkohlenplanverfahren eine Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die RWE Power AG und die Landesregierung NRW bekennen sich zum Prinzip der gemeinsamen sozialverträglichen Umsetzung.

    Wesentliche Elemente bei der Beurteilung der Sozialverträglichkeit einer Umsiedlung ist die Transparenz und Angemessenheit der Entschädigung sowie die gemeinsame Umsiedlung der Bevölkerung und damit der Erhalt der Dorfgemeinschaft.

  • Wer zählt als Umsiedler*in?

    Umsiedler*innen sind nach der Definition des Braunkohlenplanes Personen, die zu Beginn des jeweiligen Umsiedlungszeitraumes als Eigentümer*innen, Mietende, Pachtende oder sonstige Nutzungsberechtigte ihren Lebensmittelpunkt in den Orten innerhalb des Sicherheitslinie des Tagebaus (im Braunkohlenplan festgelegt) haben.

  • Welche Aufgaben hat der Bürgerbeirat?

    Der Bürgerbeirat ist ein wichtiges Organ bei der Entscheidungsfindung im Umsiedlungsprozess mit örtlichem Sachverstand. Er ist Partner für Umsiedlungsfragen an der Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Bewohnerschaft.

    Der Bürgerbeirat wird von den Umsiedler*innen gewählt und vertritt so die mehrheitliche Meinung der Einwohnerschaft des Ortes. Er ist sozusagen das Sprachrohr der Bürger*innen, aber auch des Rates und der Verwaltung der Stadt Erkelenz.

    Die Aufgaben des Bürgerbeirates sind:

    • Die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung
    • Die Berücksichtigung lokaler Besonderheiten
    • Der Erhalt der Dorfgemeinschaft und der Ortsbilder
    • Das frühzeitige Erkennen von Problemen vor Ort
    • Die Information der Bürger*innen in ihren Orten

    Für Bürgerbeiräte gibt es keine Rechtsgrundlage, da die Gemeindeordnung nur die Aufgabenverteilung auf Rat, Ausschuss und Bürgermeister kennt. Daher können grundsätzlich keine politischen Entscheidungsbefugnisse auf sie übertragen werden.